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Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss:Der Rat nimmt die überörtliche Prüfung der Stadt Sehnde gem. §§ 1 bis 4 Nds. Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
Enthaltung/en
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