Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss: Der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung lt. Anlage 2 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: § 5 Beisetzungen und Einebnungen (3) Für die Einebnung von Grabstellen werden folgende Gebühren mit der Erteilung einer Grabmalgenehmigung erhoben: …. § 7 Benutzung von Friedhofseinrichtungen Für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben: 1.1 Kapellennutzung 370 €
Abstimmungsergebnis:
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