Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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B. Gerasch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2023/0338 zum Bebauungsplan Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses. Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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