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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Eichstraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:03 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2024/0490 Einziehung von Teilflächen der Straße "Eichstraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsmitglied Renz nimmt an der Sitzung teil.


Beschluss:
Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 308/1 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Eichstraße“ in Bolzum zur Größe von ca. 31 qm, derzeit Straßenfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 


Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en