Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Frau Rost stellt den Aufstellungsbeschluss vor. Nachdem der Ortsrat Fragen gestellt hat, wird die Sitzung von 18:27 Uhr bis 18:35 Uhr unterbrochen, um auch Einwohner*innen die Möglichkeit zu geben, Fragen zum Thema zu stellen. Beschluss: a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung folgender Punkte,
den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf der Südseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
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