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Auszug - Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 2. Änderung und 25. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2025/0642 Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 2. Änderung und 25. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

E. Bäkermann leitet ins Thema ein. C. Rost erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2025/0642 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“. In der Beratung folgt eine Diskussion über die Erhaltung eines Baumes. Die ursprünglich geplante Erhaltung des Baumes lässt sich nach neuen Kenntnissen nicht realisieren. Eine Umsetzung des Baumes ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Der Kostenrahmen und die Ausgestaltung des Fahrradparkhauses ist durch den Fördermittelgeber vorgegeben.

Es wird im Block abgestimmt. Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgende Beschlüsse:

 

 


Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 u. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB
Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3  Abs. 1 BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und gemäß den zugehörigen Beschlussvorschlägen beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0642 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

2. Satzungsbeschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ wird in der Fassung, die sich unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses des Rates ergibt, gemäß § 10 BauGB i. V. mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils geltenden Fassung als Satzung und die zugehörige Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB und die 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

1

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en