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Auszug - 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Windpark Dolgen-Evern", Gemarkung Evern und Dolgen, Stadt Sehnde hier: Zustimmung zum Entwurf und Beschluss über die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2025/0657 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Windpark Dolgen-Evern", Gemarkung Evern und Dolgen, Stadt Sehnde
hier: Zustimmung zum Entwurf und Beschluss über die Beteiligung
nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

E. Bäkermann leitet ins Thema ein. S. Dietrich erläutert die Planungen und das Projekt zum „Windpark Dolgen Evern“. Nach einer Diskussion wird im Block abgestimmt.

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt fasst die folgenden Beschlüsse:

 


Beschluss:
 

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Beschluss zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans r den Bereich „Windpark Dolen-Evern“ in den Gemarkungen Evern und Dolgen der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2025/0657 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2025/0657 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB:

Dem Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Dolgen-Evern“ in den Gemarkungen Evern und Dolgen der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en