Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 u. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB
Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und gemäß den zugehörigen Beschlussvorschlägen beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0642 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ wird in der Fassung, die sich unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses des Rates ergibt, gemäß § 10 BauGB i. V. mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils geltenden Fassung als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB und die 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans beschlossen.