Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Bürgermeister Kruse nimmt an der Sitzung teil.
Die Ratsmitglieder Reichert und Schinze-Gerber erklären zum Tagesordnungspunkt 9 Befangenheit und nehmen im Zuschauerraum Platz. Sie nehmen nicht an der Beratung oder Abstimmung teil.
Ratsmitglied Bernd Ostermeyer, CDU-Ratsfraktion, beantragt folgenden Zusatz aufzunehmen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit den von GRZ 0,25 betroffenen Grundstückseigentümern eine städtebauliche Vereinbarung abzuschließen, in der die Kostenübernahme gesamtschuldnerisch geregelt wird. Hierdurch werden die Gesamtkosten dieses Verfahrens für die Grundstückseigentümer transparent und nachvollziehbar. Diese Vereinbarung ist dem Verwaltungsausschuss zum Beschluss vorzulegen. Erst nach dem Beschluss durch den Verwaltungsausschuss wird das Verfahren zur Änderung des B-Plan „Sehnde Nord II“ umgesetzt.“
Es folgt eine ausführliche Diskussion.
Bürgermeister Kruse fasst den Antrag zusammen: Es werden zunächst die Vereinbarungen mit allen Grundstückseigentümer*innen getroffen. Sobald alle Vereinbarungen und die Schätzung der Gesamtkosten vorliegen, wird der Verwaltungsausschuss darüber nochmals beschließen. Erst danach wird das Verfahren zur Änderung des B-Plan „Sehnde Nord II“ umgesetzt.
Ratsmitglied Wolfgang Ostermeyer, AfD-Fraktion, beantragt die Beschlussvorlage 2025/0671-2 nochmals zur Abstimmung in den Rat zu behandeln.
Der Antrag der AfD-Fraktion wird mit 3 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen abgelehnt.
Dem Antrag der CDU-Fraktion wird mit 21 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen zugestimmt.
Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Grundflächenzahl (GRZ) für das Allgemeine Wohngebiet (WA) des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 342 „Sehnde Nord II“ wird von 0,25 auf 0,3 angehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich einer erforderlichen Beschaffung von Ausgleichsflächen und deren Herrichtung sind von den Grundstückseigentümer*innen zu tragen, deren private Grundstücke sich in dem Gebiet des Bebauungsplans „Sehnde Nord II“ befinden. Berechnungsgröße für die Kostenanteile ist die jeweilige Grundstücksgröße (m² der privaten Flächen). Bedingung für die Umsetzung der Maßnahme ist, dass die Grundstückseigentümer*innen vorab eine Übernahmeerklärung über die Kostenbeteiligung abgeben. Zudem ist durch die Verwaltung eine Sicherungsleistung in Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Kosten einzufordern.
Die Verwaltung wird zunächst die Vereinbarungen mit allen Grundstückseigentümer*innen abschließen. Sobald alle Vereinbarungen und die Schätzung der Gesamtkosten vorliegen, wird der Verwaltungsausschuss darüber nochmals beschließen. Erst danach wird das Verfahren zur Änderung des B-Plan „Sehnde Nord II“ umgesetzt. Abstimmungsergebnis:
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