Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss: Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 und 2024 der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH (SIG), dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der SIG sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der Gesellschafterversammlung der SIG zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der SIG zuzustimmen.
Dementsprechend wird d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH von d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH ebenfalls zu dieser Beschlussfassung angewiesen.
Abstimmungsergebnis:
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