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Auszug - 1. Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag mit der Johanniter Unfallhilfe e.V. über die Kindertagesstätte Donauallee Rethmar  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend
TOP: Ö 3
Gremium: Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.03.2026 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2026/0803 1. Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag mit der Johanniter Unfallhilfe e.V. über die Kindertagesstätte Donauallee Rethmar
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
 
Wortprotokoll

Frau Strauß fährt weiter fort und erläutert, dass im Rahmen der Beratung zum ersten Nachtrag des Betriebsführungsvertrages mit der Johanniter-Unfall-Hilfe im ursprünglichen Vertrag keine Regelung zur Abrechnung von Kapitalkosten enthalten gewesen sei. Dadurch könnten die Johanniter diese Kosten derzeit nicht abrechnen. Mit dem Nachtrag solle daher formal sichergestellt werden, dass die Kapitalkosten künftig über den Betriebsführungsvertrag berücksichtigt werden können. Weiterhin soll formal die nun bekannte Förderhöhe des Investitionskostenzuschusses den die Johanniter-Unfall-Hilfe bekommt schriftlich fixiert werden.  

 

Frau Strauß informiert zudem über den aktuellen Stand der Auslastung der Kindertagesstätte. Eine Vollauslastung sei derzeit noch nicht erreicht, da das Baugebiet noch nicht vollständig entwickelt sei und die Kita Salzburg weiterhin parallel betrieben werde. Aus pädagogischen Gründen habe man bewusst darauf verzichtet, Kinder kurz vor der Einschulung in eine andere Einrichtung zu wechseln. Perspektivisch solle die Kita Salzburg entweder auslaufen oder als Betriebskita weitergeführt werden. Ziel sei es, die neue Einrichtung schrittweise aufzubauen, um personelle und organisatorische Probleme wie bei früheren Kita-Neugründungen zu vermeiden.

 

Aus dem Ausschuss wurde hinterfragt, weshalb der Nachtrag politisch beschlossen werden müsse, obwohl der ursprüngliche Betriebsführungsvertrag verwaltungsintern abgeschlossen worden sei. Die Verwaltung erklärte, dass die Aufnahme von Kapitalkosten ein bislang einmaliger Sachverhalt sei, der von den üblichen Standardregelungen abweiche und daher politisch beraten werden solle.

 

Kritisch diskutiert wurden außerdem die fehlenden konkreten Zahlen in der Beschlussvorlage sowie die Differenz zwischen den ursprünglich kalkulierten Baukosten von 5,1 Millionen Euro und den nun genannten 5,6 Millionen Euro. Die Verwaltung erläuterte, dass es sich bei den 5,1 Millionen Euro um die ursprüngliche Kostenschätzung und bei den 5,6 Millionen Euro um die tatsächlichen Baukosten nach Fertigstellung handele. Zu den Ursachen der Kostensteigerung konnten in der Sitzung jedoch keine näheren Angaben gemacht werden; entsprechende Informationen wurden zugesagt.

 

Frau Benecke stellt den Antrag, dass vor einer Beschlussfassung weitere Informationen zu den gestiegenen Baukosten, den Zinssätzen sowie den finanziellen Auswirkungen von der Verwaltung zu erhalten und die Beschlussvorlage vorerst in den Fraktionen zu beraten.

 

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.