Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Beschluss: Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10, 11 und 58 NKomVG beschließt der Rat der Stadt für einen verkleinerten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ im Ortsteil Evern die Verlängerung der Veränderungssperre in der vorgelegten Fassung um ein Jahr. Abstimmungsergebnis:
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