Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Beschluss: Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10, 11 und 58 NKomVG beschließt der Rat der Stadt für einen verkleinerten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ im Ortsteil Evern die Verlängerung der Veränderungssperre in der vorgelegten Fassung um ein Jahr.
Sachverhalt:Zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplans 114 „Eichenkamp“ (vgl. Drucksache Nr. 2020/0770-2) ist es erforderlich, die erlassene Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern.
Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der noch immer gut erkennbare Charakter des Dorfes Evern erhalten werden. Der zu beplanende Bereich bildet mit dem auf der Nordseite der Rethmarschen Straße (B65) gelegenen Dorfplatz mit der denkmalgeschützten St. Georgs Kapelle und dem Schützenhaus den Ortskern von Evern. Das Plangebiet ist von großvolumigen Gebäuden alter Hofstellen geprägt. Mit der Aufgabe der Landwirtschaft werden einige der alten Gebäude nicht mehr genutzt und sind dem Verfall preisgegeben. Nach Abriss werden die frei gewordenen Flächen in der Regel hauptsächlich einer neuen Bebauung mit Einfamilienhäusern zugeführt oder mit überdimensionierten Gebäudekomplexen bebaut. Ziel der Planung ist es, möglichst die alte Bausubstanz zu erhalten bzw., im Fall einer Neubebauung, sollen sich die Baukörper hinsichtlich ihrer Größe und Gestaltung an der alten Bausubstanz orientieren.
Für die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit Folgenutzungen leerstehender Gebäude in diesem Bereich und damit hier keine städtebaulichen Missstände entstehen, ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ eingeleitet worden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ sollen entsprechende Regelungen getroffen werden, die das Ortsbild und die Siedlungsstruktur erhalten. Um die Planung zu sichern, ist eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ erlassen worden. Bei der Überplanung hat sich gezeigt, dass sich innerhalb des Geltungsbereichs unterschiedliche Zielsetzungen ergeben. Während es beim nördlichen Bereich an der B65 hauptsächlich um den Erhalt der Bausubstanz und das Einfügen neuer Bauten geht, geht es im mittleren Bereich eher um eine mögliche Nachverdichtung und im südlichen Bereich um die Möglichkeit einer zusätzlichen Bebauung im hinteren Bereich der Grundstücke. Außerdem haben sich für den mittleren und südlichen Bereich durch die Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.10.2025 („Bauturbo“) weitere Möglichkeiten für eine Bebauung ergeben, so dass hier auf eine Überplanung verzichtet werden kann. Daher wird die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr auf den nördlichen Bereich beschränkt. Für den mittleren und südlichen Bereich läuft die Veränderungssperre Anfang Mai aus.
Die Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“
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