Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Gem. § 71 NKomVG werden folgende Fachausschüsse gebildet:
Sachverhalt:Zur Vorbereitung der Beschlüsse kann der Rat gem. § 71 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus der Mitte der Abgeordneten (Ratsfrauen und Ratsherren) beratende Ausschüsse bilden. Neben § 71 NKomVG gibt es weitere spezialgesetzliche Vorschriften zur Bildung von Ausschüssen. Im Einzelnen sind dies der Schulausschuss nach § 110 Nds. Schulgesetz (NSchG), der Betriebsausschuss nach Eigenbetriebsverordnung und der Jugendausschuss nach § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG). Es ist zulässig, gesetzliche Ausschüsse mit den Aufgaben eines Fachausschusses zu betrauen. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt folgende Ausschüsse zu bilden:
In der Anlage ist eine Aufstellung der möglichen Zuordnung der Produkte der Stadt Sehnde auf Grundlage des Vorschlages zur Bildung der einzelnen Fachausschüsse des Verwaltungsausschusses beigefügt. - Ehrenämter gibt es nicht nur im Bereich des Brandschutzes sondern auch in den Bereichen Grünpflege, Integration von AsylbewerberInnen, Sport, im Rat und im Kulturverein. Das Ehrenamt ist eine steuerungsrelevante Aufgabe, die in allen Fachausschüssen strategische Bedeutung hat. Konsequent wäre daher hier eine Zuordnung in den Fachausschuss "Finanzen, Steuerung, Innere Dienste". - Die gleiche hohe Steuerungsrelevanz gilt für die Aufgaben des Produktes 11107 – Gebäude- und Liegenschaftsmanagement. Hier wird im Auftrag anderer Ausschüsse im festgelegten Finanzrahmen gearbeitet. Auch hier wäre eine Zuordnung in den Fachausschuss "Finanzen, Steuerung, Innere Dienste" konsequenter. - Diese Steuerungsrelevanz gilt für das Produkt Gleichstellung entsprechend.
Die Fachausschüsse haben neun Mitglieder, die aus den Reihen der Ratsfrauen und Ratsherren benannt werden, jeweils fünf andere Personen werden hinzu gewählt. Auf diese Anzahl wird die nach den spezialgesetzlichen Vorschriften zu berufenden Mitglieder angerechnet und auch die Vertreterin oder der Vertreter des Seniorenbeirates.
Im Einzelnen sind dies: - Im Fachausschuss "Schule, Sport, Kultur, Soziales" (für den gesetzlich vorgeschriebenen Schulausschuss): gem. § 110 NSchG mindestens je 1 VertreterIn der Lehrkräfte, der Eltern und der SchülerInnen - Im Fachausschuss "Kindertagesstätten und Jugend" (für den gesetzlich vorgeschriebenen Jugendausschuss): mindestens zwei VertreterInnen, die gem. § 13 Abs. 2 AGKJHG von örtlich wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind - Der Seniorenbeirat hat das Recht, jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter in alle Fachausschüsse des Rates der Stadt Sehnde mit Antrags- und Rederecht zu entsenden.
Gem. § 71 Abs. 7 Satz 2 NKomVG sollen mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Zuordnung Produkte
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