Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Zur Beratung
Sachverhalt:In der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2016 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 eingebracht. Der Stellenplanentwurf für alle Beschäftigten ist gemäß § 113 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) Bestandteil des Haushaltsplanes und wird als Anlage zu dieser Nachtrags-Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt.
Entsprechend des § 5 der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHVO) sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend eingestellten Beschäftigten nach Art sowie Besoldungs- und Entgeltgruppen gegliedert auszuweisen. Weiterhin werden die zum 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen angegeben.
Der dieser Nachtrags-Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2017 enthält diese vorgenannten rechtlichen Vorgaben.
Die vom Rat bereits beschlossenen Gruppenerweiterungen in den Kindertagesstätten sowie weitere Veränderungen einschließlich der entsprechenden Bewertungen sind in der dem Stellenplanentwurf beigefügten Veränderungsliste aufgeführt. Ebenfalls sind die vom Rat unterjährig beschlossenen stellenplanrelevanten Änderungen und Anpassungen eingearbeitet.
Dem Stellenplanentwurf ist weiterhin eine Vorschlagsliste mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen beigefügt. Hiermit schlage ich die aus meiner Sicht zusätzlichen erforderlichen Stellen vor. Diese Stellen sind weder im Stellenplan noch in den Personalaufwendungen des Haushaltsplan-Entwurfes berücksichtigt. Über diese Vorschläge zur Personalmehrung hat der Rat also im jeweiligen Einzelfall zu beraten und zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Stellenplanentwurf zum Haushaltsplan 2017 - Vorschlagsliste zum Stellenplan 2017
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