Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) 1. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Einrichtung einer zweiten Krippengruppe in der Kita Höver im Gemeindehaus Höver im kommenden Kitajahr 2017/2018.
2. Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 50.000 € zur Einrichtung der zweiten Krippengruppe in der Kita Höver im Produkt 36500 - Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft. Deckungsmittel stehen in ausreichender Höhe im Produkt 36501 – Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft – durch Rückzahlungen aus Defizitverträgen zur Verfügung.
Sachverhalt:Die Kinderinsel e.V. ist eine Elterninitiative, die in den Räumen der ev.-luth. Kirchengemeinde Ilten-Höver-Bilm seit 1991 eine Betreuung an drei Tagen die Wochen in der Zeit von 8:45 bis 11:30 Uhr für 15 Kinder zwischen 2 und 5 Jahren anbietet. Die Kinderinsel arbeitet auf der Grundlage einer Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes Hannover gem. § 45 KJHG (SGB VIII). Zum 31.07.2017 wird die Kinderinsel ihren Betrieb aufgeben, da dieses Betreuungsangebot kaum noch Zuspruch findet und somit nicht mehr ausreichend Kinder angemeldet werden. Der Bedarf der meisten Eltern konzentriert sich mittlerweile auf eine tägliche Betreuung mit einem Umfang von mindestens sechs Stunden.
Derzeit fehlen in der Stadt Sehnde knapp 20 Krippenplätze. Ob diese Familien einen Platz in Bereich der Tagespflege bekommen oder noch einen Krippenplatz erhalten ist derzeit nicht absehbar, da die Platzvergabe noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass zum Kitajahr 2017/2018 nicht alle Anmeldungen für einen Krippenplatz bedient werden können. Hinzu kommt, dass insbesondere im Krippenbereich das gesamte Kitajahr über Anmeldungen eingehen. Auch diese unterjährigen Anträge können im kommenden Jahr nicht bedient werden.
Die von der Kinderinsel genutzten Räume im Gemeindehaus Höver werden somit zum 01.08.2017 frei. Neben dem Gruppenraum mit knapp 34 m² und einem weiteren Raum mit knapp 32 m², der als Schlafraum genutzt werden könnte, sowie einer Küche und Sanitärbereich bietet das Gemeindehaus gute Voraussetzungen zur Einrichtung einer zweiten Krippengruppe in Höver. Zudem grenzt das Gebäude direkt an das Außengelände der Kita Höver. Zum Hauptgebäude sind es wenige Meter über das Außengelände. Der Gemeindesaal, der sich ebenfalls in dem Gebäude befindet, wird bereits von der Kita Höver als Bewegungsraum genutzt. Hierzu wurde eine Nutzungsvereinbarung mit der Kirchengemeinde Ilten-Bilm-Höver geschlossen.
Es empfiehlt sich daher, eine Krippengruppe mit 10 Betreuungsplätzen und einer Betreuungszeit von 8:00 bis 14:00 Uhr, sowie einem gemeinsamen Spätdienstes im Hauptgebäude bis 15:00 Uhr einzurichten. Der Zeitplan sieht eine Inbetriebnahme zum 01.01.2018 vor, diese kann aber auch eher erfolgen, wenn die Umbauarbeiten abgeschlossen sind.
Für die Umnutzung der Räume zu einer Krippengruppe müssen folgende Umbauarbeiten vorgenommen werden:
Für die notwendigen Umbauarbeiten fallen Aufwendungen in Höhe von ca. 30.000,00 € an. Für den Einbau einer neuen Küchen werden Investitionsmittel in Höhe von 7.000,00 € benötigt. Für die restliche Ausstattung der Räume mit Schaumstoffbetten, Geschirr und krippengerechten Möbeln fallen Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 € an.
Demgegenüber stehen Förderzuschüsse von der Region Hannover in Höhe von ca. 13.500,00 €. In welcher Höhe ein Zuschuss vom Land Niedersachsen gezahlt wird, ist erst nach Verabschiedung der neuen Förderrichtlinie kalkulierbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch mit Zuschüssen vom Land gerechnet werden kann.
Weiterhin entstehen jährliche Sach- und Personalaufwendungen in folgender Höhe:
Personal SozialassistentIn 33 Stunden ca. 35.300,00 € ErzieherIn 38,5 Stunden ca. 47.100,00 € Küchenkraft 7 Stunden ca. 6.500,00 €
Sachkosten Mittagsessen ca. 6.500,00 € Bewirtschaftungskosten ca. 3.000,00 € Reinigung ca. 4.500,00 € Miete ca. 6.500,00 €
Summe ca. 109.400,00 €
Folgende Erträge ergeben sich: Finanzhilfe ca. 41.000,00 € Gebühren ca. 18.000,00 € Essensgeld ca. 5.000,00 €
Summe ca. 64.000,00 €
Diese Beträge werden in den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2018 aufgenommen.
Im Haushalt 2017 werden die oben dargestellten Investitionsmittel benötigt, die außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen. Im Teilhaushalt 6 stehen durch Rückzahlungen von den freien Trägern im Rahmen der Defizitverträge Mittel zur Deckung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 52.000,00 € Euro zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||