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Vorlage - 2017/0121-1  

 
 
Betreff: Einrichtung einer zweiten Krippengruppe in der Kita Höver zum 01.01.2018 und Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2017/0121
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.05.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) 1. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Einrichtung einer zweiten Krippengruppe in der

     Kita Höver im Gemeindehaus Höver im kommenden Kitajahr 2017/2018.

 

     2. Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 52.000 € zur

     Einrichtung der zweiten Krippengruppe in der Kita Höver im Produkt 36500 -

     Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft. Deckungsmittel stehen in

     ausreichender Höhe im Produkt 36501 – Tageseinrichtungen für Kinder in freier

     Trägerschaft – durch Rückzahlungen aus Defizitverträgen zur Verfügung.

 

 


Sachverhalt:

Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend hat in seiner Sitzung am 24.04.2017 die Beschlussvorlage Nr. 2017/0121 einstimmig weiterempfohlen.

Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste hat in seiner Sitzung am 03.05.2017 die Beschlussvorlage vorbehaltlich der Klärung bestimmter Informationen zum angestrebten Mietvertrag mit dem Kirchenkreisamt Burgdorf und der Kirchengemeinde Ilten-Bilm-Höver ebenfalls einstimmig empfohlen.

 

Mit dieser Nachtragsbeschlussvorlage werden daher folgende Informationen mitgeteilt.

 

Die Kirchengemeinde Ilten-Bilm-Höver sowie das Kirchenkreisamt haben erklärt, dass sie die für die Betriebserlaubnis notwendigen Umbauarbeiten im Gemeindehaus Höver nicht selbständig ausführen und die Kosten über den Mietzins geltend machen wollen.

 

Bei den Umbauarbeiten handelt es sich um Maßnahmen, die für den Betrieb der Kita erforderlich sind, jedoch keine wesentliche Aufwertung des Gebäudes darstellen (Einbau einer Ausgangstür und einer Krippentoilette und -waschbecken). 

 

Analog zur Zweckbindung der Bauförderung durch die Region Hannover für neu geschaffene Betreuungsplätze beabsichtigt die Verwaltung, den Mietvertrag für zehn Jahre mit Option auf Verlängerung zu schließen. Weiterhin ist geplant, dass der Mitvertrag eine einjährige Kündigungsfrist nach Ablauf der zehnjährigen Laufzeit für beide Vertragspartner beinhaltet. Es wurde eine Mietzins von 6,00 Euro pro m² vereinbart, so dass jährliche Aufwendungen in Höhe von ca. 6.500,00 Euro anfallen werden.

Der Nutzungsvertrag zwischen der Kirchengemeinde und der Stadt Sehnde zur Nutzung des Gemeindesaals als Bewegungsraum für die Kita Höver bleibt unberührt. Der Bewegungsraum ist für die Betriebserlaubnis der Kita zwingend erforderlich. Der Vertrag regelt eine tägliche Nutzung des 80 m² großen Saales durch die Kita gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr in Höhe von 120,00 Euro monatlich inklusive einer Nebenkostenpauschale.

 

Für die notwendigen Umbauarbeiten fallen Auszahlungen in Höhe von ca. 30.000,00 € an. Für den Einbau einer neuen Küchen werden Investitionsmittel in Höhe von 7.000,00 € benötigt. Für die restliche Ausstattung der Räume mit Schaumstoffbetten, Geschirr und krippengerechten Möbeln fallen Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 € an.

 

Demgegenüber stehen Förderzuschüsse von der Region Hannover in Höhe von ca. 13.500,00 €. In welcher Höhe ein Zuschuss vom Land Niedersachsen gezahlt wird, ist erst nach Verabschiedung der neuen Förderrichtlinie kalkulierbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass  auch mit Zuschüssen vom Land gerechnet werden kann.

 

Im Haushalt 2017 werden die oben dargestellten Investitionsmittel benötigt, die außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen. Im Teilhaushalt 6 stehen durch Rückzahlungen von den

Freien Trägern im Rahmen der Defizitverträge Mittel zur Deckung einer außerplanmäßigen

Auszahlung in Höhe von 52.000,00 € Euro zur Verfügung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

2017 = 0

2017 = 52.000 €

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2017/0121   Einrichtung einer zweiten Krippengruppe in der Kita Höver zum 01.01.2018 und Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage
2017/0121-1   Einrichtung einer zweiten Krippengruppe in der Kita Höver zum 01.01.2018 und Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage