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Vorlage - 2017/0129  

 
 
Betreff: Öffentliche Bekanntmachungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Personal, Organisation und Innere Dienste   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.05.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zurückgestellt   
28.09.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die bisher genutzten Medien sind ausreichend, um die öffentlichen Bekanntmachungen zur Kenntnis zu geben. Die Hauptsatzung wird diesbezüglich nicht geändert. 

 

 


Sachverhalt:

§ 9 der Hauptsatzung der Stadt Sehnde regelt die Verkündungen und die öffentlichen Bekanntmachungen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Vorgänge, deren Rechtswirksamkeit von einer fehlerfreien Bekanntmachung abhängt.

 

Aus kommunalrechtlicher Sicht wird zwischen Verkündung, öffentlicher Bekanntmachung und ortsüblicher Bekanntmachung unterschieden.

 

Die Verkündung ist im § 11 NKomVG geregelt. Diese Vorschrift gilt für Satzungen, Verordnungen, und öffentliche Bekanntmachungen sowie Genehmigungen von Flächennutzungsplänen. Die öffentliche Bekanntmachung ist z.B. im NKomVG für Beschlüsse im Zusammenhang mit Haushalt und Jahresrechnung vorgeschrieben.

 

Es gibt drei Möglichkeiten der Verkündung: ein amtliches Verkündungsblatt, eine oder mehrere Tageszeitungen oder auf einer Internetseite der Kommune.

 

In der Hauptsatzung ist das Bekanntmachungsorgan „Gemeinsames Amtsblatt der Region Hannover und der Landeshautstadt Hannover“ bestimmt worden. Zusätzlich soll auf diese Bekanntmachungen nachrichtlich im „Sehnder Anzeiger“ hingewiesen werden.

 

Darüber hinaus regelt die Hauptsatzung die ortsüblichen Bekanntmachungen. Diese erfolgen aufgrund von gesetzlichen Vorschriften. In § 59 Abs. 4 NKomVG ist z.B. festgelegt, dass Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen der Vertretungen ortsüblich bekanntzumachen sind. Dies dient der Wahrung des Prinzips „Öffentlichkeit“ der Sitzungen. Eine unterlassene oder fehlerhafte ortsübliche Bekanntmachung stellt einen schweren Verfahrensfehler dar, der die Unwirksamkeit von Beschlüssen zur Folge haben kann. Die Hauptsatzung bestimmt, dass die ortsübliche Bekanntmachung im „Sehnder Anzeiger“ erfolgt.

 

Nachrichtliche und ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen im Sehnder Anzeiger unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ und verursachen jährliche Kosten von ca. 30.000,00 Euro. Der Sehnder Anzeiger wird in örtlichen Geschäften verkauft und ist damit für jedermann zugänglich.

 

Zusätzlich werden die Bekanntmachungen im „Marktspiegel“ veröffentlicht (jährliche Kosten von ca. 2975,00 Euro). Diese 2mal wöchentlich erscheinende Zeitung wird an alle Haushalte vom Verlag verteilt, ist aber anderweitig nicht erhältlich.

 

Sitzungen der politischen Gremien einschließlich der öffentlichen Beschlussvorlagen sind über www.sehnde.de erreichbar.

 

Eine weitere Möglichkeit der Veröffentlichung wäre das Portal „sehnde-news.de“. Nach Aussage von Herrn Hellerling (sehnde-news.de) erscheinen die veröffentlichten Seiten gleichzeitig in den sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter und Google+). Die Veröffentlichung pro DIN A4 Seite würde ca. 150,00 Euro kosten. Nach Herrn Hellerlings Aussage ist es notwendig, dass die Seiten entsprechend selbst gestaltet- und an Sehnde-News zur Veröffentlichung weitergeben werden. Das bedeutet, dass die Bekanntmachungen in Summe von der Stadtverwaltung selbst gestaltet (Layout) werden müssen, um die Kosten gering zu halten. Dazu bedarf es einer zentralen Stelle, die das Ganze organisiert. Wenn man von nur einer Bekanntmachung bzw. einer DIN A4 Seite pro Woche ausgeht, würden Kosten in Höhe von ca. 9282,00 Euro/Jahr entstehen.

 

Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes erscheinen die bisher genutzten Medien als ausreichend, um die öffentlichen Bekanntmachungen zur Kenntnis zu geben. Deshalb schlage ich vor, die Hauptsatzung diesbezüglich nicht zu ändern.  

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2017/0129   Öffentliche Bekanntmachungen   FD Personal, Organisation und Innere Dienste   Beschlussvorlage
2017/0129-1   Öffentliche Bekanntmachungen   FD Personal, Organisation und Innere Dienste   Beschlussvorlage
2017/0129-2   Öffentliche Bekanntmachungen   FD Personal, Organisation und Innere Dienste   Beschlussvorlage