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Vorlage - 2017/0129-1  

 
 
Betreff: Öffentliche Bekanntmachungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2017/0129
Federführend:FD Personal, Organisation und Innere Dienste   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.09.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen auf der Internetseite www. sehnde.de. mit dem Hinweis auf die Veröffentlichungen im Marktspiegel und Sehnder Anzeiger.

 

 


Sachverhalt:

Der Tagesordnungspunkt 22 -öffentliche Bekanntmachungen Vorlage Nr. 2017/0129-  des Verwaltungsausschusses am 15.05.2017 wurde seinerzeit abgesetzt, weil es noch Klärungsbedarf zu dem Sachverhalt gab. Folgende Sachverhalte sollten geklärt werden:

 

Prüfung, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag mit dem Druckwerk Sehnde (Sehnder Anzeiger) für die Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachungen gekündigt werden kann.

 

Es wurde kein Vertrag bzw. keine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Sehnde und dem Sehnder Anzeiger geschlossen. Dem Verlag wurde 2002 mitgeteilt, dass künftig die Amtlichen Nachrichten im Sehnder Anzeiger erscheinen sollen.  Die Kooperation ergab sich bereits aus früherer langjähriger Geschäftsbeziehung. Ein entsprechender Vertrag liegt nicht vor. D.h. eine Beendigung ist relativ kurzfristig möglich.

 

In der Hauptsatzung soll aufgenommen werden, dass die Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt Sehnde veröffentlicht werden. Es ist zu prüfen, ob eine Veröffentlichung in Print-Medien erfolgen muss.

 

Hinsichtlich der Frage, ob zusätzlich eine Veröffentlichung in den Printmedien erfolgen muss, gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen:

Herr Thiele vertritt – vereinfacht dargestellt – die Auffassung, dass die ortsübliche Bekanntmachung eine Unterform der öffentlichen Bekanntmachung ist. Demzufolge kämen für die ortsübliche Bekanntmachung auch nur die drei Formen: Amtsblatt, Internet und Tageszeitung in Frage. Es wäre dann eine ausschließliche Veröffentlichung im Internet möglich, aber nicht in einer Wochenzeitung. Eine andere Rechtsauffassung wird vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport vertreten. Demnach wird als ortsüblich nur eine Bekanntmachungsweise angesehen, die nicht abrupt mit bisherigen Vorgehensweisen bricht. Das MI rät daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Satzungsregelungen ab, wonach ortsübliche Bekanntmachungen nur noch im Internet erfolgen. Wenn man sich für die ausschließliche Veröffentlichung im Internet entscheiden würde, könnte dies gegen spezialgesetzliche Rgelungen bzw. die Rechtsprechung dazu verstoßen. Z.B. hat das OVG Lüneburg 2012 beschlossen, dass online-Bekanntmachungen im kommunalen Bauleitverfahren unzulässig sind. Man könnte darüber nachdenken, die ortsüblichen Bekanntmachungen nach NKomVG und Spezialgesetzen unterschiedlich zu regeln, aber diese Unterscheidungen wären den BürgerInnen nicht zu vermitteln und könnten zur Rechtsunsicherheit führen.

 

Auf Grund der hohen Besucherzahlen und Verbreitung der Internetseite „Sehnde-News“ soll geprüft werden, in welcher Form hier die amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht werden können.

 

  1. Die amtlichen Mitteilungen werden durch Sehnde-News (SN) als PDF auf der Seite der SN im Internet veröffentlicht. Auf Wunsch kann auch auf eine Word-ähnliche Form umgestellt werden.
  2. Die Mitteilungen werden automatisch auf die SN-Plattformen bei "Twitter", "Facebook", "Google Plus" und "Telegram" übermittelt.
  3. Die durch die Verwaltung mitgelieferten Bilder und Karten dürfen veröffentlicht werden.
  4. Die Mitarbeiter/Stellen der Stadtverwaltung, die Meldungen als "amtliche Meldungen" veröffentlichen lassen dürfen, werden den SN mitgeteilt.
  5. Die Stadtverwaltung legt dauerhaft fest, ob die Meldungen direkt nach Eingang erscheinen sollen oder zu einem bestimmten Wochentag gesammelt untereinander mit Trennern eingestellt werden. Bei Wunsch auf Sammelveröffentlichung wird der Wochentag durch die Stadtverwaltung einmalig festgelegt. Ausnahmen bei Eilvorhaben sind möglich (siehe Punkt 8).
  6. Bei Sammelveröffentlichung sollten die Meldungen zwei Tage (Termin Do, Vorlage bis Di-Abend 18 Uhr) vor dem gewünschten Wochentag vorliegen, sonst erscheinen sie automatisch am Donnerstag danach. Frühere Eingänge werden solange gespeichert.
  7. SN bietet für die Amtlichen Mitteilungen an, einen eigenen Unterpunktpunkt unter der Kategorie "Sehnde" einzurichten, damit die Meldungen schneller aufgerufen werden können (oder unter einer anderen existierenden gewünschten Kategorie).
  8. Die Meldungen laufen nach Erscheinen zunächst durch den Bereich "Die zehn neuesten Beiträge" (dauert rund 1 Tag). Dann sind sie durch die Kategorie (siehe Pkt. 6) direkt aus dem Menü oben aufrufbar und stehen zudem noch begrenzt im Kasten "Sehnde". Danach sind sie über die "Kategorie" (Menüleiste oben) und durch die Suchfunktion (unten) mindestens ein Jahr auf dem Server aufzufinden.
  9. Die Abrechnung erfolgt Seitenweise nach DIN A 4-Größe. Eine angebrochene DIN A-4 Seite kostet 130 Euro. Dieser Preis gilt für Sofortveröffentlichungen wie auch für die Sammelveröffentlichung. Letztere ist dabei durch Platzauffüllung natürlich wirtschaftlicher und wird daher empfohlen.
  10. Die Abrechnungsstelle bei der Stadtverwaltung wird den SN mitgeteilt. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer.  
  11. Ein "Probezeitraum" von einem Monat kann auf Wunsch vereinbart werden.

 

Kosten, die konkret für die Veröffentlichung unter Sehnde-News entstehen

Anhand des vorliegenden Angebotes von Sehnde-News ( Punkt 9) ist eine Hochrechung/ seitens der Verwaltung erfolgt. Hochgerechnet wurden die im 1. Halbjahr erfolgten amtlichen Bekanntmachungen. Zugrunde wurde dabei die Schriftart Arial, Größe 8 und 130 € pro angefangener Seite. Dann liegen die Kosten bei 4160€ pro Halbjahr. Das setzt aber voraus, dass die Veröffentlichungen sehr platzsparend und komprimiert veröffentlicht werden. Herr Hellerling hat zugesagt, dieses so umzusetzen. Ein genauer Betrag lässt sich im Vorfeld nicht ermitteln. Ohne die komprimierte Darstellung könnte geschätzt eine Summe von 15.000€ jährlich zusammenkommen.

Prüfung, ob der derzeitige pauschale Preis für die Veröffentlichungen der amtlichen Bekanntmachungen im Marktspiegel auf Dauer vereinbart werden kann.

Der Marktspiegel hat den Preis bis zum Jahr 2020 angeboten bzw. zugesagt.         

 

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2017/0129   Öffentliche Bekanntmachungen   FD Personal, Organisation und Innere Dienste   Beschlussvorlage
2017/0129-1   Öffentliche Bekanntmachungen   FD Personal, Organisation und Innere Dienste   Beschlussvorlage
2017/0129-2   Öffentliche Bekanntmachungen   FD Personal, Organisation und Innere Dienste   Beschlussvorlage