Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0109-1  

 
 
Betreff: 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2017/0109
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.05.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F42_Anlage BV2017-0109-1_FNP+GB7000
F42_Anlage BV2017-0109-1_AK5+GB7000

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans mit geänderten Geltungsbereich für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Rethmar südlich angrenzend an die Hauptstraße (B 65).

Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und dem Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.

 

 


Sachverhalt:

Der Ortsrat Rethmar hat sich in seiner Sitzung am 26.04.2017 mit der Beschlussvorlage 2017/0109 zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar befasst. Der Ortsrat Rethmar hat eine Anforderungsliste zur weiteren Siedlungsentwicklung aufgestellt und zusätzlich zur Beschlussfassung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar beschlossen:

 

Anforderungsliste des Ortsrates Rethmar:

Der Ortsrat Rethmar fordert bei der weiteren Entwicklung folgendes zu beachten:

 

Allgemein:

  • Die Erschließung der Baugebiete muss direkt von der B65 auch als Baustraße während der Erschließung erfolgen.
  • Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind in den Baugebieten bzw. in der Gemarkung Rethmar durchzuführen.
  • Zur Auflockerung des Straßenbildes sind Bauminseln und Bäume einzuplanen.
  • Die Maßnahmen sollen in mehreren Bauabschnitten in den nächsten 15 bis 20 Jahren moderat umgesetzt werden.

 

Westliches Baugebiet

  • Die Bebauung soll der vorhandenen Bebauung in Größe und Gestaltung angepasst werden.
  • Zusätzlich zur Erschließung über die Hauptstraße (B65) sollen Backhausfeld, Amalienhof (Nord und Süd) und der Rohrbeckweg für innerörtlichen Verkehr geplant werden.
  • Am Friedhof sind Parkmöglichkeiten zu schaffen.
  • Das Gelände des Bundessortenamtes ist in die Planungen einzubeziehen.
  • Eine Wertstoffsammelstelle soll errichtet werden.

 

Östliches Baugebiet

  • Als Lärmschutz für die Wohnbebauung und um Wohnortnahes Arbeiten zu ermöglichen, sollen an der Hauptstraße Gewerbebetriebe angesiedelt werden.
  • Gegenüber dem Feuerwehrübungsplatz sind Parkplätze anzulegen. Dadurch wird die Parkplatzsituation im Osterkamp rund um die Schule verbessert.
  • Bei der Straßenplanung ist der Gehweg besonders zu berücksichtigen (Schulwegsicherung!)
  • An der Bushaltestelle „Vor dem Dorf“ ist eine Lichtsignalanlage zu installieren.

 

Um einer zu rasanten Entwicklung vorzubeugen, ist die Entwicklung im Osten frühestens zu beginnen, wenn 50 % der Flächen im westlichen Bereich vermarktet sind.

 

 

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt hat sich in seiner Sitzung am 02.05.2017 mit der Beschlussvorlage 2017/0109 befasst. Über die Forderungen des Ortsrates Rethmar hat der Fachausschuss keinen Beschluss gefasst.

Der Fachausschuss hat sich für eine Erweiterung des Geltungsbereiches der 42. Änderung des Flächennutzungsplans um zwei Flächen im Westteil und die Herausnahme des Ostteils aus dem Geltungsbereich ausgesprochen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

109.000,00 €

28.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

109.000,00 €

28.000,00 €

 

 


Anlage/n:

- Auszug aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplans mit dem Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F42_Anlage BV2017-0109-1_FNP+GB7000 (327 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich F42_Anlage BV2017-0109-1_AK5+GB7000 (604 KB)    
Stammbaum:
2017/0109   42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2017/0109-1   42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2017/0109-2   42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage