Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:
Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans mit geänderten Geltungsbereich für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Rethmar südlich angrenzend an die Hauptstraße (B 65). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und dem Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Sachverhalt:Der Ortsrat Rethmar hat sich in seiner Sitzung am 26.04.2017 mit der Beschlussvorlage 2017/0109 zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar befasst. Der Ortsrat Rethmar hat eine Anforderungsliste zur weiteren Siedlungsentwicklung aufgestellt und zusätzlich zur Beschlussfassung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar beschlossen:
Anforderungsliste des Ortsrates Rethmar: Der Ortsrat Rethmar fordert bei der weiteren Entwicklung folgendes zu beachten:
Allgemein:
Westliches Baugebiet
Östliches Baugebiet
Um einer zu rasanten Entwicklung vorzubeugen, ist die Entwicklung im Osten frühestens zu beginnen, wenn 50 % der Flächen im westlichen Bereich vermarktet sind.
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt hat sich in seiner Sitzung am 02.05.2017 mit der Beschlussvorlage 2017/0109 befasst. Über die Forderungen des Ortsrates Rethmar hat der Fachausschuss keinen Beschluss gefasst. Der Fachausschuss hat sich für eine Erweiterung des Geltungsbereiches der 42. Änderung des Flächennutzungsplans um zwei Flächen im Westteil und die Herausnahme des Ostteils aus dem Geltungsbereich ausgesprochen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Auszug aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplans mit dem Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
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