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Vorlage - 2017/0109-2  

 
 
Betreff: 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2017/0109
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.05.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F42_Anlage BV2017-0109-2_FNP+GB5000

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

Zur Beratung

 

 

 


Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.05.2017 mit der Beschlussvorlage 2017/0109 und dem hierzu vorliegenden 1. Nachtrag zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans befasst.

Dem hierbei formulierten Antrag, der Empfehlung des Ortsrates Rethmar (beibehalten der westlichen und östlichen Fläche und Vorgaben zur zeitlichen Umsetzung) zu folgen, wurde nicht zugestimmt.

Dem Antrag, den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung im Westen entgegen der Empfehlung des Fachausschusses auf den Geltungsbereich der Ursprungsdrucksache zu beschränken (Verzicht auf die Einbeziehung der im anliegenden Plan gekennzeichneten beiden Teilflächen) ist der Verwaltungsausschuss gefolgt.

Den sich daraus ergebenden Beschlussvorschlag zum Aufstellungsbeschluss der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit einem Geltungsbereich nur im Westen Rethmars, mit einem Flächenzuschnitt wie in der Ursprungsdrucksache (Fläche wie im anliegenden Plan dargestellt ohne die schraffierten Teilflächen), hat der Verwaltungsausschuss dem Rat nicht empfohlen.

Damit würde es keinen Auftrag an die Verwaltung zur Einleitung des Verfahrens zur 42. Änderung des FNP geben.

 

Hinweis der Verwaltung:

Aus planungsrechtlicher Sicht ist anzumerken, dass im Verlauf eines Verfahrens zur Änderung des FNP durchaus Anpassungen des Geltungsbereichs, entsprechend des jeweiligen Erkenntnisstandes, möglich sind. Eine solche Überprüfung des Zuschnitts wäre gerade nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange angebracht, weil dann über den Prozess der Meinungsbildung die hieraus gewonnenen Informationen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden können.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

109.000,00 €

28.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

109.000,00 €

28.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächen-nutzungsplans

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F42_Anlage BV2017-0109-2_FNP+GB5000 (273 KB)    
Stammbaum:
2017/0109   42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2017/0109-1   42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2017/0109-2   42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage