Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse: Zur Beratung
Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.05.2017 mit der Beschlussvorlage 2017/0109 und dem hierzu vorliegenden 1. Nachtrag zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans befasst. Dem hierbei formulierten Antrag, der Empfehlung des Ortsrates Rethmar (beibehalten der westlichen und östlichen Fläche und Vorgaben zur zeitlichen Umsetzung) zu folgen, wurde nicht zugestimmt. Dem Antrag, den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung im Westen entgegen der Empfehlung des Fachausschusses auf den Geltungsbereich der Ursprungsdrucksache zu beschränken (Verzicht auf die Einbeziehung der im anliegenden Plan gekennzeichneten beiden Teilflächen) ist der Verwaltungsausschuss gefolgt. Den sich daraus ergebenden Beschlussvorschlag zum Aufstellungsbeschluss der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit einem Geltungsbereich nur im Westen Rethmars, mit einem Flächenzuschnitt wie in der Ursprungsdrucksache (Fläche wie im anliegenden Plan dargestellt ohne die schraffierten Teilflächen), hat der Verwaltungsausschuss dem Rat nicht empfohlen. Damit würde es keinen Auftrag an die Verwaltung zur Einleitung des Verfahrens zur 42. Änderung des FNP geben.
Hinweis der Verwaltung: Aus planungsrechtlicher Sicht ist anzumerken, dass im Verlauf eines Verfahrens zur Änderung des FNP durchaus Anpassungen des Geltungsbereichs, entsprechend des jeweiligen Erkenntnisstandes, möglich sind. Eine solche Überprüfung des Zuschnitts wäre gerade nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange angebracht, weil dann über den Prozess der Meinungsbildung die hieraus gewonnenen Informationen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächen-nutzungsplans
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