Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Bebauungsplanes Nr. 815 „Südwiese“, Stadt Sehnde, Ortsteil Höver wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0337 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0337 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2) Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 815 „Südwiese“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 815 „Südwiese“, Ortsteil Höver der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 815 „Südwiese“ mit Örtlichen Bauvorschriften hat sich der Rat der Stadt zuletzt in seiner Sitzung am 15.02.2018 befasst. Er hat damals den erneuten Entwurfsbeschluss für die Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB gefasst. In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB beschlossen.
Die erneute Beteiligung, Öffentliche Auslegung, nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB erfolgte in der Zeit vom 4. April 2018 bis einschließlich 4. Mai 2018. Die Behörden und sonstige Träger Öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 27.03.2018 von der erneuten Öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Stellungnahme nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB gebeten worden.
Die Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der erneuten Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 815 „Südwiese“ werden die Voraussetzungen für eine Bebauung der Fläche geschafffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1: Gesamtliste der beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden - Anlage 2: Abwägungsvorschläge und Anregungen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die im Rahmen der Beteiligung eingegangen sind - Anlage 3: Entwurf zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 815 „Südwiese“ - Anlage 4: Begründung zum Entwurf zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 815 „Südwiese“ inkl. Umweltbericht - Anlage 5: Biotoptypenplan als Anlage 1 zur Begründung - Anlage 6: Ingenieurgeologisches Gutachten zur Erschließung
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