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Vorlage - 2018/0337  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 815 "Südwiese" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und
Hinweise nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Höver Vorberatung
29.05.2018 
Sitzung des Ortsrates Höver ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
05.06.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_815 Südwiese_Beteiligungsliste_Satzungsbeschluss
Anlage 2_815 Südwiese_Abwägung_Satzungsbeschluss
Anlage 3_815 Südwiese_Plan_Satzungsbeschluss
Anlage 4_815 Südwiese_Begründung_Satzungsbeschluss
Anlage 5_F41_815 Südwiese_Biotoptypenplan
Anlage 6_F41_815_Südwiese_Ingenieurgeologisches Gutachten

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Bebauungsplanes Nr. 815 Südwiese“, Stadt Sehnde, Ortsteil Höver wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0337 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0337 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2) Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 815Südwiese“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 815 „Südwiese“, Ortsteil Höver der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 815 „Südwiese“ mit Örtlichen Bauvorschriften hat sich der Rat der Stadt zuletzt in seiner Sitzung am 15.02.2018 befasst. Er hat damals den erneuten Entwurfsbeschluss für die Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB gefasst. In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB beschlossen.

 

Die erneute Beteiligung, Öffentliche Auslegung, nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB erfolgte in der Zeit vom 4. April 2018 bis einschließlich 4. Mai 2018. Die Behörden und sonstige Träger Öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 27.03.2018 von der erneuten Öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Stellungnahme nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB gebeten worden.

 

Die Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der erneuten Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen. 

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 815 „Südwiese“ werden die Voraussetzungen für eine Bebauung der Fläche geschafffen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

1.000,00 €

500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

1.000,00 €

500,00 €

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1: Gesamtliste der beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden

- Anlage 2: Abwägungsvorschläge und Anregungen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die im Rahmen der Beteiligung eingegangen sind

- Anlage 3: Entwurf zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 815 „Südwiese

- Anlage 4: Begründung zum Entwurf zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 815 „Südwiese inkl. Umweltbericht

- Anlage 5: Biotoptypenplan als Anlage 1 zur Begründung

- Anlage 6: Ingenieurgeologisches Gutachten zur Erschließung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_815 Südwiese_Beteiligungsliste_Satzungsbeschluss (20 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_815 Südwiese_Abwägung_Satzungsbeschluss (208 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_815 Südwiese_Plan_Satzungsbeschluss (1485 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_815 Südwiese_Begründung_Satzungsbeschluss (5715 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_F41_815 Südwiese_Biotoptypenplan (1859 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6_F41_815_Südwiese_Ingenieurgeologisches Gutachten (2268 KB)