Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2018/0338  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 362 "Steinweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und
Hinweise
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
28.05.2018 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
05.06.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Kenntnisnahme
28.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
362 Steinweg_Plan zum Satzungsbeschluss Einzelteile
362 Steinweg_Begründung zum Satzungsbeschluss
Anlage 1 Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 305 Nordfeld Süd
Anlage 2 Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 328 Peiner Straße - Lehrter Straße
Anlage 3 Lageplan Gebäudeentwurf Neubau
Anlage 4 Prognose von Schallimmisionen
Anlage 5 362 Steinweg_Auswahl TÖB 4-2
Anlage 6 362 Steinweg Abwägung

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1, 2) BauGB und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Bebauungsplanes Nr. 362 Steinweg“, Stadt Sehnde, Ortsteil Sehnde wird, wie in der Anlage 6 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0338 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 6 werden beschlossen. Die Anlage 6 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0338 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 362 Steinweg als Satzung und die Begründung dazu sowie die 22. Berichtigung des Flächennutzungsplans..

 


Sachverhalt:

Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362Steinweg“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde ist nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 12.03.2018 befasst. Er hat dem Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 362 „Steinweg“ hat vom 04.04.2018 bis einschließlich 04.05.2018 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.03.2018 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 6 aufgeführt.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse dieser Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu den Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen. 

 

Der Bebauungsplan Nr. 362 „Steinweg“ wird gemäß § 13a BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt über die 22. Berichtigung. Die 22. Berichtigung des Flächennutzungsplans ist Inhalt der Begründung.

.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

5.000,00 €

1.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

5.000,00 €

1.000,00 €

 

 


Anlage/n:

- Entwurf zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 362 „Steinweg“

- Begründung zum Entwurf zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 362 „Steinweg“

- Anlage 1: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 305 „Nordfeld-Süd“

- Anlage 2: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 328 „Lehrter Strasse – Peiner Strasse““

- Anlage 3: Lageplan Entwurf Neubau

- Anlage 4: Prognose von Schallimmissionen

- Anlage 5: Gesamtliste der beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden

- Anlage 6: Abwägungsvorschläge und Anregungen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die im Rahmen der Beteiligung eingegangen sind

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 7 1 öffentlich 362 Steinweg_Plan zum Satzungsbeschluss Einzelteile (1000 KB)    
Anlage 8 2 öffentlich 362 Steinweg_Begründung zum Satzungsbeschluss (815 KB)    
Anlage 1 3 öffentlich Anlage 1 Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 305 Nordfeld Süd (433 KB)    
Anlage 2 4 öffentlich Anlage 2 Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 328 Peiner Straße - Lehrter Straße (364 KB)    
Anlage 3 5 öffentlich Anlage 3 Lageplan Gebäudeentwurf Neubau (478 KB)    
Anlage 4 6 öffentlich Anlage 4 Prognose von Schallimmisionen (7598 KB)    
Anlage 5 7 öffentlich Anlage 5 362 Steinweg_Auswahl TÖB 4-2 (137 KB)    
Anlage 6 8 öffentlich Anlage 6 362 Steinweg Abwägung (290 KB)