Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1, 2) BauGB und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Bebauungsplanes Nr. 362 „Steinweg“, Stadt Sehnde, Ortsteil Sehnde wird, wie in der Anlage 6 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0338 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 6 werden beschlossen. Die Anlage 6 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0338 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 362 „Steinweg“ als Satzung und die Begründung dazu sowie die 22. Berichtigung des Flächennutzungsplans..
Sachverhalt:Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde ist nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 12.03.2018 befasst. Er hat dem Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 362 „Steinweg“ hat vom 04.04.2018 bis einschließlich 04.05.2018 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.03.2018 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 6 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse dieser Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu den Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Der Bebauungsplan Nr. 362 „Steinweg“ wird gemäß § 13a BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt über die 22. Berichtigung. Die 22. Berichtigung des Flächennutzungsplans ist Inhalt der Begründung. .
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Entwurf zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 362 „Steinweg“ - Begründung zum Entwurf zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 362 „Steinweg“ - Anlage 1: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 305 „Nordfeld-Süd“ - Anlage 2: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 328 „Lehrter Strasse – Peiner Strasse““ - Anlage 3: Lageplan Entwurf Neubau - Anlage 4: Prognose von Schallimmissionen - Anlage 5: Gesamtliste der beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden - Anlage 6: Abwägungsvorschläge und Anregungen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die im Rahmen der Beteiligung eingegangen sind
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