Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2018/0352  

 
 
Betreff: Abschluss eines Defizitvertrages mit dem Waldkindergarten Sehnde e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
11.06.2018 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, den bestehenden Betriebsführungsvertrag mit dem Waldkindergarten Sehnde e.V. im gegenseitigen Einvernehmen beider Vertragspartner rückwirkend zum 31.12.2017 aufzuheben und gleichzeitig mit Wirkung zum 01.01.2018 einen neuen Betriebsführungsvertrag als Defizitvertrag zu schließen.

 

 


Sachverhalt:

Im Juni 2014 wurde rückwirkend zum 01.01.2014 mit dem Waldkindergarten Sehnde e.V. ein Betriebsführungsvertrag mit dem Ziel, die Kindergartenlandschaft der Stadt Sehnde um einen Waldkindergarten zu bereichern und dieses besondere pädagogische Angebot auf eine langfristig planbare und transparente Grundlage zu stellen, geschlossen.

 

Unter anderen regelt dieser Betriebsführungsvertrag die Leistungen der Stadt Sehnde gegenüber dem Elternverein. Diese beinhalten insbesondere die Zahlung eines jährlichen Zuschusses zu den durch Entgelte der Eltern, Zuweisungen des Landes und anderen Zuschüssen und Erstattungen nicht finanzierten Betriebskosten in Form von der Zahlung eines Geldbetrages in Höhe vom 2,5-fachen des vom Land geleisteten Personalkostenzuschusses (Finanzhilfe).

 

Im April 2018 hat das Land Niedersachsen mit der Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfes die Novellierung des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes auf den Weg gebracht. Diese sieht vor, das aufgrund der geplanten Beitragsfreiheit für acht Stunden Betreuung täglich für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung, die Finanzhilfe für das pädagogische Fachpersonal von derzeit 20% auf 55% (bis 2021 auf 58%) steigt.

Für den von der Stadt Sehnde zu zahlenden Betriebskostenzuschuss würde dies eine erhebliche Kostensteigerung bedeuten, die die nicht finanzierten Betriebskosten des Waldkindergartens weit übersteigen würde.

Gleichzeitig ist es das Interesse des Elternvereins, die Finanzierung umzustrukturieren, da die festgesetzte Förderung in Höhe vom 2,5-fachen der Finanzhilfe die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Personalkosten nicht mehr deckt und der Verein Gefahr läuft, die laufenden Kosten, wie zum Beispiel Gehaltszahlungen, nicht mehr leisten zu können.

 

Aus diesen Gründen bietet es sich an, analog zu den bereits bestehenden Defizitverträgen der Stadt Sehnde mit allen anderen freien Trägern von Kindertagesstätten, mit dem Waldkindergarten e.V. rückwirkend zum 01.01.2018 ebenfalls einen Defizitvertrag zu schließen.

So wird auch weiterhin das Ziel des in 2014 geschlossenen Betriebsführungsvertrags, das besondere pädagogische Angebot langfristig auf eine planbare Grundlage zu stellen und den Erhalt des Waldkindergartens zu gewährleisten, sichergestellt.

 

Durch den Abschluss eines Defizitvertrages mit dem Waldkindergarten e.V. werden jährlich ca. 20.700,00 € Mehraufwendungen für die Stadt Sehnde entstehen. Aktuell beträgt der jährliche Förderzuschuss ca. 37.000,00 €. Die vom Elternverein vorgelegte Haushaltsplanung für das Jahr 2018 sieht einen Förderbetrag in Höhe von ca. 57.700,00 €. Im laufenden Haushalt 2018 können diese Mehraufwendungen durch Rückzahlungen aus den Defizitverträgen mit den freien Trägern gedeckt werden. Für das kommende Haushaltsjahr 2019 sind die Mehraufwendungen dann entsprechend zu berücksichtigen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

2019: ca. 20.700,00 €

 

 


Anlage/n: