Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beauftragt die Verwaltung auf Basis des vorgestellten Vorentwurfs und in der vorgestellten Lage einen Bauantrag für den Erweiterungsbau der KGS zu stellen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in den Haushalten der Folgejahre bereitgestellt.
Sachverhalt:Die derzeitige Planung wurde durch die zuständigen Planer des Büros MOSAIK Architekten und des TGA-Planers Theurich + Klose den Fachausschüssen 2 und 4 am 14.06.2018 in einer gemeinsamen Sitzung vorgestellt und erörtert.
Bezüglich der zusätzlichen Erweiterungsoption im Osten wurde die Frage diskutiert, den vorgestellten Gebäudekomplex bereits jetzt nach Osten zu verschieben und eine Erweiterungsoption allein auf den westlichen Bereich zu konzentrieren. Ferner wurden noch verschiedene Optionen bezüglich der Lüftung, einer vollständigen Verlegung der Musikräume aus dem Hauptgebäude sowie einer Vorrüstung für eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach angesprochen und erörtert.
Die Planung an sich wurde begrüßt. Nach einer Sitzungsunterbrechung war man sich einig, den Satz 2 des Beschlussvorschlages zu streichen. Aussagen bezüglich einer Verschiebung nach Osten, bzw. der genannten Optionen wurden nicht beschlossen.
Die Ausschüsse fassten nacheinander folgende Beschlussempfehlungen:
Fachausschuss 2: Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen auf Basis des vorgestellten Vorentwurfes einen Bauantrag für den Erweiterungsbau der KGS zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Fachausschuss 4: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen auf Basis des vorgestellten Vorentwurfes einen Bauantrag für den Erweiterungsbau der KGS zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Die Verwaltung würde nach entsprechendem Ratsbeschluss den beiden Planungsbüros den Auftrag geben das Erweiterungsgebäude ohne Verschiebung nach Osten zu planen und keine der vorgeschlagenen Optionen in die Planung einzubeziehen. Sollte der Rat letztendlich eine weitergehende Planung wünschen, ist dies in der Beschlussfassung noch einmal zum Ausdruck zu bringen.
Durch die empfohlene Streichung des 2. Satzes des ursprünglichen Beschlussvorschlages wäre die Verwaltung nach derzeitiger Beschlussempfehlung nicht in der Lage, nach Erteilung der Baugenehmigung Ausschreibungen vorzunehmen, da keine Sicherheit über die Bereitstellung der dafür notwendigen Mittel besteht, soweit sie den bisherigen Haushaltsansatz überschreiten. Auch hier ist eine Klarstellung im Ratsbeschluss wünschenswert.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||