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Vorlage - 2018/0439  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 319 "Wohnpark Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Erneuter Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
03.12.2018 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
04.12.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1_319 Keramische Hütte_Beteiligungsliste 3-2_4-2
Anlage2 319 Keramische Hütte_Abwägung 3-2_4-2
Anlage3_319 Keramische Hütte_Plan Einzelblätter Entwurf
Anlage4_319 Keramische Hütte_Begründung Entwurf
Anlage4.1_ 319_Keramische Hütte_Städtebaulicher Entwurf

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Bebauungsplanes Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0439 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0439 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu (siehe Anlage 3 und 4) wird zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat bereits am 15.08.2016 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ gefasst.

 

Aufgrund eines erneuten Investorenwechsels mit einem neuen Bebauungskonzept (vgl. neuer Städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan) musste der Entwurf überarbeitet werden. Über den überarbeiteten Entwurf ist zu beschließen. Der überarbeitete Entwurf und das neue Bebauungskonzept sind dazu als Anlage 3 und 4 beigefügt.

 

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ mit Örtlicher Bauvorschrift ist ein erneuter Entwurfs- und Auslegungs-beschluss zu fassen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 02.09.2013 bis einschließlich 20.09.2013. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt, da die Voraussetzungen gegeben sind.

 

Begründung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB:

Der Bebauungsplan Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da die in § 13a BauGB definierten Voraussetzungen erfüllt sind:

- Der Geltungsbereich umfasst eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von ca. 9.920 m² und damit weniger als 20.000 m² (§ 13a  Abs. 1  BauGB);

- die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet (§ 13a  Abs. 1 BauGB);

- es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG) (§ 13 Abs. 1 BauGB).

 

Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Im Rahmen der Ausarbeitung des Entwurfs sind einige ausgewählte Behörden und sonstige Träger Öffentlicher Belange zur Abstimmung insbesondere umweltrelevanter Belange vorab beteiligt worden, u. a. die Untere Naturschutzbehörde.  

 

Rechtliche Auswirkungen:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für eine Wohnbebauung der Flächen geschaffen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

12.000,00 €

1.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

12.000,00 €

1.000,00 €

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1: Liste der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

- Anlage 2: Anregungen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB mit Stellungnahme der Stadtverwaltung

- Anlage 3: überarbeiteter Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ mit Örtlichen Bauvorschriften

- Anlage 4: überarbeiteter Entwurf der Begründung des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ mit Örtlichen Bauvorschriften  mit

      4.1 Städtebaulicher Entwurf

- Weitere Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ wie Fachbeiträge und Gutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung einsehbar.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_319 Keramische Hütte_Beteiligungsliste 3-2_4-2 (101 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2 319 Keramische Hütte_Abwägung 3-2_4-2 (162 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage3_319 Keramische Hütte_Plan Einzelblätter Entwurf (2561 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage4_319 Keramische Hütte_Begründung Entwurf (3934 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage4.1_ 319_Keramische Hütte_Städtebaulicher Entwurf (4631 KB)    
Stammbaum:
2018/0439   Bebauungsplan Nr. 319 "Wohnpark Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Erneuter Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2018/0439-1   Bebauungsplan Nr. 319 "Wohnpark Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Erneuter Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage