Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Bebauungsplanes Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0439 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0439 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu (siehe Anlage 3 und 4) wird zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat bereits am 15.08.2016 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ gefasst.
Aufgrund eines erneuten Investorenwechsels mit einem neuen Bebauungskonzept (vgl. neuer Städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan) musste der Entwurf überarbeitet werden. Über den überarbeiteten Entwurf ist zu beschließen. Der überarbeitete Entwurf und das neue Bebauungskonzept sind dazu als Anlage 3 und 4 beigefügt.
Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ mit Örtlicher Bauvorschrift ist ein erneuter Entwurfs- und Auslegungs-beschluss zu fassen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 02.09.2013 bis einschließlich 20.09.2013. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen.
Der Bebauungsplan Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt, da die Voraussetzungen gegeben sind.
Begründung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB: Der Bebauungsplan Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da die in § 13a BauGB definierten Voraussetzungen erfüllt sind: - Der Geltungsbereich umfasst eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von ca. 9.920 m² und damit weniger als 20.000 m² (§ 13a Abs. 1 BauGB); - die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet (§ 13a Abs. 1 BauGB); - es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG) (§ 13 Abs. 1 BauGB).
Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Im Rahmen der Ausarbeitung des Entwurfs sind einige ausgewählte Behörden und sonstige Träger Öffentlicher Belange zur Abstimmung insbesondere umweltrelevanter Belange vorab beteiligt worden, u. a. die Untere Naturschutzbehörde.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für eine Wohnbebauung der Flächen geschaffen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1: Liste der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Anlage 2: Anregungen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB mit Stellungnahme der Stadtverwaltung - Anlage 3: überarbeiteter Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ mit Örtlichen Bauvorschriften - Anlage 4: überarbeiteter Entwurf der Begründung des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ mit Örtlichen Bauvorschriften mit 4.1 Städtebaulicher Entwurf - Weitere Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ wie Fachbeiträge und Gutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung einsehbar.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||