Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Der Rat beschließt die 1.Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sehnde außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung)
Sachverhalt:Aufgrund von Änderungen im Niedersächsischen Brandschutzgesetz ist die Satzung um den Passus zu ergänzen, dass von der Erhebung einer Gebühr ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. Die Höhe der möglichen Mindereinnahmen kann nicht beziffert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Änderungssatzung Feuerwehrgebührensatzung
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