Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Neufassung der Satzung über die Unterbringung von Asylbewerber*innen und Flüchtlingen in der Stadt Sehnde und die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber*innen und Flüchtlingen Sachverhalt:Die Satzung über die Unterbringung von Asylbewerber*innen und Flüchtlingen in der Stadt Sehnde wurde überarbeitet und ergänzt. Die Änderungen und Ergänzungen sind in der Anlage rot hervorgehoben. Sie beruhen auf Erfahrungen der Vergangenheit und sollen gewährleisten, dass es möglichst nicht zu Schäden kommt bzw. die Schadenshöhe begrenzt wird. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Nutzer*innen der Einrichtungen ggf. bei durch sie herbeigeführten Schäden rechtssicher haftbar gemacht werden können.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber*innen und Flüchtlingen wurde hinsichtlich der Gebühren für die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft im ehemaligen Bundessortenamt (BSA) in Rethmar an gestiegene Kosten angepasst. Mit Bezug von Haus 1 sind für Reinigung zu den bereits kalkulierten Kosten für die zusätzlichen Flächen Kosten hinzugekommen. Auch mussten im vergangenen Jahr zusätzliche Desinfektionen aufgrund der Corona Pandemie durchgeführt werden, was weitere Kosten verursacht hat. Aus Sicherheitsgründen musste zudem vorübergehend die Stundenzahl für die Security ausgedehnt werden. Weiterhin darf Haus 1 nicht im ursprünglich geplanten Umfang, sondern mit maximal 30 Personen belegt werden. Dementsprechend musste die Gesamtplatzzahl für das Objekt auf 57 statt 60 Personen reduziert werden. Legt man auf Basis dieser Grundlagen die Kosten um, so errechnet sich ein Tagessatz in Höhe von 16,71 €. Dies entspricht bei 30 Tagen einer monatlichen Gebühr in Höhe von 501,30 € je Platz. Derzeit beträgt der Tagessatz 11,30 € und die monatliche Zahlung 339 € je Platz.
Grundsätzlich werden durch die Gebührenerhöhung Mehrerträge generiert. Diese Mehrerträge werden jedoch von Mindererträgen aufgezehrt. Die Mindererträge beruhen im Wesentlichen darauf, dass nicht wie geplant, weitere Gewährswohnungen angemietet werden konnten und Haus 1 nicht ab Januar, sondern ab Juni belegt werden konnte. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Satzung über die Unterbringung von Asylbewerber*innen und Flüchtlingen in der Stadt Sehnde Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber*innen und Flüchtlingen
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