Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Der Rat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Produkt 561000 – Umweltschutz - bei der Investitionsmaßnahme Nr. INV20.601 – GutKlima für das Klimazentrum Sehnde in Höhe von 364.000,00 €. Deckungsmittel stehen in ausreichender Höhe im Produkt 11107 – Gebäude- und Liegenschaftsmanagement – bei der Investitionsmaßnahme INV20.602 – Neubau GTS Ilten – zur Verfügung. Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2022 die Beschlussvorlage Nr. 2022/0157 beraten. Im Zuge der Diskussion über die anfallenden Mehrkosten für das Klimazentrum Sehnde haben sich Fragen ergeben, die in dieser Nachtrags-Beschlussvorlage beantwortet werden.
1) Seit wann war bekannt, dass es zu einer Kostenüberschreitung kommt. 2) Warum wurden bereits Aufträge erteilt, wenn absehbar war, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen. 3) Gibt es Möglichkeiten die Maßnahme so einzuschränken, dass sich der Eigenanteil der Stadt nicht erhöht. 4) Was kostet es die Stadt, wenn die Maßnahme nun abgebrochen wird. 5) Erhöht sich mit erhöhten Kosten auch die Höhe der Förderbeträge.
Vor der Beantwortung dieser Fragen zunächst ein kurzer Rückblick auf den Werdegang des Projektes Klimazentrum:
Dieser Antragstellung wurde imHaushalt 2021/22 berücksichtigt und die Höhe der Eigenmittel (10%) auf 151.500,- € begrenzt mit dem Auftrag an die Verwaltung weitere Fördermittel einzuwerben. Bezogen auf die bisher angesetzten Kosten von 745.00,- € Kosten konnte das erreicht werden
Die oben aufgeführten Fragen werden wie folgt beantwortet: Zu 1) Nach Bekanntwerden der Kostensteigerung erfolgte eine Mitteilung im VA am 16.03.2022, die Kostensteigerung betrug seinerzeit ca. 350.000,- €. Zu diesem Zeitpunkt waren Aufträge (u. a. Rohbau, Fassade, Dachstuhl) in Höhe von ca. 340.000,- € erteilt.
Zu 2) Um die Fördermittel nicht zu gefährden, wurde die Maßnahme im Rahmen der gegebenen Mittel fortgesetzt. Die Fördermittel waren bislang bis Sept. 2022 abzurechnen, seit ca. 3 Monaten wurde auf Betreiben der Verwaltung die Frist bis März 2023 verlängert. Die Vergaben erfolgten im Budgetrahmen für das Klimazentrum, das sich aus den Mitteln für den Bau und die Ausstattung wie Küche etc. zusammensetzt (745.000,- + 106.000,- = 851.000,- €) Die Höhe der getätigten verbindlichen Vergaben liegt bei rund 849.000,- €.
Zu 3) Eine Einschränkung der Maßnahme auf die bisher bereitstehenden Eigenmittel ist nicht möglich, die Suche nach Kooperationspartnern und weiteren Fördermitteln läuft weiter, Ergebnisse hierzu gibt es allerdings noch nicht. Inwieweit zusätzliche Eigenleistungen eingebracht werden können, hängt vom weiteren Verlauf der Maßnahme ab. Zu 4) Kosten eines Abbruchs sind kaum zu kalkulieren (entgangener Gewinn, bereits bestelltes/gelagertes Material). In jedem Fall würde dies aber den Verlust der Fördermittel in Höhe von insgesamt ca. 700.000,- € (Baumaßnahme & Innenausstattung) bedeuten.
Zu 5) Eine Erhöhung der Fördermittel erfolgt nicht automatisch mit Kostensteigerung, die Verwaltung prüft aber weitere Möglichkeiten der Förderung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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