Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, dass alle Vereine, mit denen die Stadt Sehnde Erbbaurechtsverträge abgeschlossen hat und abschließen wird, einen jährlichen Zuschuss in Höhe der Erbbauzinsen erhalten. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Gebäude nicht wirtschaftlich genutzt werden. Unter wirtschaftliche Nutzung fallen nicht, auch wenn Einnahmen aus Vermietungen generiert werden, • Veranstaltungen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen (z.B. Jahreshauptversammlungen gemeinnütziger Sehnder Vereine) oder Übungsbetrieb von Vereinen oder • Veranstaltungen des Ortsrats oder • Raumvermietungen für private Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern), solange die Summe dieser jährlichen Einnahmen das Vierfache des Erbbauzinses nicht übersteigt.
Der entsprechende Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.11.1974 wird hiermit aufgehoben. Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2023 den Antrag der CDU-Fraktion zur Regelung der Zuschüsse an Schützen- und Sportvereine in Höhe der vereinbarten Erbbauzinsen beraten und empfiehlt dem Rat den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern und zu beschließen. - im 3. Satz des Beschlussvorschlages wurden die Worte „nicht dauerhaft“ gestrichen - im 4. Satz des Beschlussvorschlages werden unter dem 1. Punkt die Worte „Übungsbetrieb von Vereinen oder“ eingefügt.
Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.11.1974 auf den sich diese Änderung der Bezuschussung bei Erbbaurechtsverträgen bezieht, soll aufgehoben werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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