Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen. b) 1. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Investitionsprogramm) für die Jahre bis 2028 sowie den Stellenplan 2025 der Stadt Sehnde in den vorliegenden Fassungen.
2. Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept sowie den Haushaltssicherungsbericht nach § 110 Abs. 8 NKomVG für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung. Sachverhalt:Die Fachausschüsse haben am 11.12.2024 die Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2025, den Stellenplan 2025 sowie zum Haushaltssicherungskonzept und dem Haushaltssicherungsbericht abgeschlossen und empfohlen, die in der Anlage 1 vorgelegte Änderungsliste in den Haushaltsplan 2025 einfließen zu lassen.
Auf Grund der Beratungen haben sich im Ergebnishaushalt für das Jahr 2025 die ordentlichen und außerordentlichen Erträge gegenüber dem Haushaltsplan-Entwurf um 578.000 € auf nun 55.613.900 € verringert. Die Aufwendungen haben sich um 4.096.900 € auf 75.167.200 € verringert. Der Haushaltsfehlbetrag 2025 hat sich damit um 3.518.900 € verringert und beträgt nun 13.670.800 €.
Im Finanzhaushalt haben sich die Einzahlungen für Investitionstätigkeit gegenüber dem Haushaltsplan-Entwurf für 2025 um 90.000 € auf 7.153.100 € verringert. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit haben sich um 6.378.800 € auf 23.553.100 € verringert. Von daher muss für 2025 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 16.400.000 € veranschlagt werden.
Eine Übersicht über die empfohlenen Verpflichtungsermächtigungen ist ebenfalls als Anlage 2 beigefügt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 bis 2028 beträgt damit 67.768.900 €.
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Jahr 2028, die auch das Investitionsprogramm beinhaltet, wurde ebenfalls angepasst und die Veränderungen in der oben genannten Änderungsliste (Anlage 1) für die Jahre 2026 bis 2028 aufgeführt. In diesen Jahren weist die Planung folgende Haushaltsfehlbeträge bzw. Haushaltsüberschüsse aus:
2026 2027 2028
Haushaltsfehlbetrag 25.577.100 € 19.810.800 € 21.600.0000 € Haushaltsüberschuss 0 € 0 € 0 € Darlehensaufnahme 27.800.700 € 21.611.700 € 53.691.600 €
Des Weiteren ist der Satzungstext der Haushaltssatzung als Anlage 3 beigefügt, aus der das Ergebnis des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts für das Haushaltsjahr 2025 ersichtlich ist.
Das überarbeitete Haushaltssicherungskonzept, was zur Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zwingend erforderlich ist, ist mit den gesonderten Nachtragsbeschlussvorlagen Nr. 2024/0494-3, 2024/0494-3-1 und 2024/0494-3-2 vorgelegt. Außerdem ist in das Haushaltssicherungskonzept der nach § 110 Abs. 8 NKomVG erforderliche Haushaltssicherungsbericht eingearbeitet. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Änderungsliste der Fachausschüsse 2. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 3. Haushaltssatzung 2025
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