Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung inklusive der Einführung einer Gebührenstaffel und der Erhöhung der Benutzungsgebühren sowie des Essengelds. Sachverhalt:Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend hat in seiner Sitzung am 28.4.25 die Verwaltung aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zur Definition des Einkommens für die Eingruppierung in die Gebührenstaffel zu überprüfen und falls erforderlich zu ändern (vgl. §1 Absatz 3 und Gebührentabelle in der Anlage zur Satzung). Demnach heißt es nun in der Anlage zur Satzung „Einkommen im Sinne von §2 Abs. 5 EStG“.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde – Stand 14.5.25 Anlage 2: Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde – Stand 14.5.25
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