Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a.) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu c.) zu fassen. b.) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c.) zu fassen. c.) Der Rat beschließt die Stellenpläne 2026-2027 in der vorgelegten Fassung mit den in der Vorschlagsliste aufgeführten Stellen bzw. Stellenanteilen. Sachverhalt:In der Sitzung des Rates am 04.09.2025 wurden die Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 eingebracht. Der Stellenplanentwurf ist gem. § 113 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) Bestandteil des Haushaltsplanes und wird als Anlage zu dieser Nachtragsbeschlussvorlage zur Beratung vorgelegt. Entsprechend des § 5 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend eingestellten Beschäftigten nach Art sowie Besoldungs- und Entgeltgruppen gegliedert auszuweisen. Weiterhin werden die zum 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen angegeben. Die dieser Nachtragsbeschlussvorlage als Anlage beigefügten Entwürfe der Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 enthalten diese genannten rechtlichen Vorgaben. Die vom Rat bereits beschlossenen Stellenänderungen in den Kindertagesstätten entsprechend der Kindertagesstättenbedarfsplanung sowie weitere Veränderungen einschließlich der entsprechenden Bewertungen sind in der dem Stellenplanentwurf beigefügten Veränderungsliste aufgeführt. Ebenfalls sind die vom Rat unterjährig beschlossenen stellenplanrelevanten Änderungen und Anpassungen eingearbeitet. Dem Stellenplanentwurf ist weiterhin eine Vorschlagsliste mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen beigefügt. Hiermit werden die aus Sicht der Verwaltung zusätzlichen erforderlichen Stellen bzw. Stundenerhöhungen sowie Eingruppierungen und Ausweisungen von Planstellen vorgeschlagen. Diese Stellen sind weder im Stellenplan noch in den Personalaufwendungen des Haushaltsplanentwurfes berücksichtigt. Über diese Vorschläge zur Personalmehrung hat der Rat also im jeweiligen Einzelfall zu beraten und zu beschließen. Der Personalrat wurde im Rahmen der Benehmensherstellung nach § 75 Abs. 1 Nr. 6 Nds. Personalvertretungsgesetz beteiligt. Die Stellungnahme des Personalrates ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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