Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen. b) 1. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027, die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Investitionsprogramm) für die Jahre bis 2030 sowie die Stellenpläne 2026 und 2027 der Stadt Sehnde in den vorliegenden Fassungen.
2. Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept sowie den Haushaltssicherungsbericht nach § 110 Abs. 8 NKomVG für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung. Sachverhalt:Die Fachausschüsse haben am 8.12.2025 die Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2026 und 2027, die Stellenpläne 2026 und 2027 sowie zum Haushaltssicherungskonzept und dem Haushaltssicherungsbericht abgeschlossen und empfohlen, die in der Anlage 1 vorgelegte Änderungsliste in den Haushaltsplan 2026/2027 einfließen zu lassen.
Auf Grund der Beratungen haben sich im Ergebnishaushalt für das Jahr 2026 die ordentlichen und außerordentlichen Erträge gegenüber dem Haushaltsplan-Entwurf um 1.327.100 € auf nun 65.951.500 € erhöht. Die Aufwendungen haben sich um 395.500 € auf 74.947.700 € ebenfalls erhöht. Der Haushaltsfehlbetrag 2026 hat sich damit um 931.600 € verringert und beträgt nun 8.996.200 €. Für das Haushaltsjahr 2027 haben sich die ordentlichen und außerordentlichen Erträge um 1.661.500 € auf 63.367.100 erhöht und die entsprechenden Aufwendungen um 430.400 € auf 81.833.100 € erhöht. Der Fehlbetrag 2027 beträgt damit 18.466.000 €.
Im Finanzhaushalt haben sich die Einzahlungen für Investitionstätigkeit gegenüber dem Haushaltsplan-Entwurf für 2026 um 1.211.000 € auf 8.573.000 € verringert. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit haben sich um 6.833.000 € auf 25.830.500 € verringert. Von daher muss für 2026 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 17.257.500 € veranschlagt werden. Für 2027 haben sich die Einzahlungen um 780.000 € auf 3.892.500 € erhöht und die Auszahlungen für Investitionstätigkeit um 1.260.000 € auf 40.296.100 € erhöht, womit die Kreditaufnahme in 2027 nunmehr 36.403.600 € beträgt.
Eine Übersicht über die empfohlenen Verpflichtungsermächtigungen ist ebenfalls als Anlage 2 beigefügt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027 bis 2030 beträgt damit 90.377.600 €.
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Jahr 2030, die auch das Investitionsprogramm beinhaltet, wurde ebenfalls angepasst und die Veränderungen in der oben genannten Änderungsliste (Anlage 1) für die Jahre 2028 bis 2030 aufgeführt. In diesen Jahren weist die Planung folgende Haushaltsfehlbeträge aus:
2028 2029 2030
Haushaltsfehlbetrag 20.022.100 € 21.890.100 € 21.386.900 € Haushaltsüberschuss 0 € 0 € 0 € Darlehensaufnahme 63.032.600 € 20.334.600 € 11.227.700 €
Des Weiteren ist der Satzungstext der Haushaltssatzung als Anlage 3 beigefügt, aus der das Ergebnis des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 ersichtlich ist.
Darüber hinaus ist das Haushaltssicherungskonzept, was zur Genehmigung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 zwingend erforderlich ist, entsprechend der Empfehlungen der Fachausschüsse angepasst und als weitere Anlage 4 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Außerdem ist in das Haushaltssicherungskonzept der nach § 110 Abs. 8 NKomVG erforderliche Haushaltssicherungsbericht eingearbeitet. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Änderungsliste der Fachausschüsse 2. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 3. Haushaltssatzung 2026/2027 4. Haushaltssicherungskonzept 2026/2027
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||