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Vorlage - 2025/0733  

 
 
Betreff: Erlass einer Satzung zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze - Hebesatzsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
08.12.2025 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.12.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Hebesatzsatzung 2026 für Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachhausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c)
    zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage
    beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B
    sowie für die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026 und 2027.


Sachverhalt:

Auf Grund der in der Haushaltssatzung 2026 und 2027 ausgewiesenen Fehlbeträge besteht die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach § 110 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. Von daher ist es erforderlich, die Ertragssituation der Stadt Sehnde zu verbessern und es wird vorgeschlagen, die Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer wie folgt festzusetzen:

 

Grundsteuer A

unverändert bei 560 v.H. belassen

 

Grundsteuer B

Erhöhung von derzeit 515 v.H. um 45 Punkte auf 560 v.H

 

Gewerbesteuer

Erhöhung von derzeit 440 v.H um 20 Punkte auf 460 v.H.

 

Mit dieser vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer wird ein Brutto-Mehrertrag von ca. 1.080.900,00 € erwirtschaftet, der für die Verringerung der Haushaltsfehlbeträge 2026 und 2027 unumgänglich ist. Im Haushaltsplanentwurf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027, der dem Rat der Stadt Sehnde am 04.09.2025 vorgelegt wurde, sind diese Anpassungen bereits berücksichtigt.

 

Ausgehend davon, dass die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 am 18.12.2025 vom Rat der Stadt Sehnde beschlossen wird, ist mit einer Genehmigung der Haushaltsatzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover einschließlich der Veröffentlichung nicht vor Ende des 1. Quartals 2026 zu rechnen.

 

Um dennoch die Grundsteuern und die Gewerbesteuer rechtssicher nach den neuen Hebesätzen erheben zu können, ist der Erlass einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2026 erforderlich. Andernfalls wäre die Festsetzung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer rechtlich angreifbar.

 

Daher wird die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2026 zur Beschlussfassung vorgeschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

1.080.900,00 €

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

1.080.900,00 €

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2026

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Hebesatzsatzung 2026 für Beschlussvorlage (4 KB)    
Stammbaum:
2025/0733   Erlass einer Satzung zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze - Hebesatzsatzung   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2025/0733-1   Erlass einer Satzung zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze - Hebesatzsatzung   FD Finanzen   Beschlussvorlage