Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachhausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage Sachverhalt:Auf Grund der in der Haushaltssatzung 2026 und 2027 ausgewiesenen Fehlbeträge besteht die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach § 110 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. Von daher ist es erforderlich, die Ertragssituation der Stadt Sehnde zu verbessern und es wird vorgeschlagen, die Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A unverändert bei 560 v.H. belassen
Grundsteuer B Erhöhung von derzeit 515 v.H. um 45 Punkte auf 560 v.H
Gewerbesteuer Erhöhung von derzeit 440 v.H um 20 Punkte auf 460 v.H.
Mit dieser vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer wird ein Brutto-Mehrertrag von ca. 1.080.900,00 € erwirtschaftet, der für die Verringerung der Haushaltsfehlbeträge 2026 und 2027 unumgänglich ist. Im Haushaltsplanentwurf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027, der dem Rat der Stadt Sehnde am 04.09.2025 vorgelegt wurde, sind diese Anpassungen bereits berücksichtigt.
Ausgehend davon, dass die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 am 18.12.2025 vom Rat der Stadt Sehnde beschlossen wird, ist mit einer Genehmigung der Haushaltsatzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover einschließlich der Veröffentlichung nicht vor Ende des 1. Quartals 2026 zu rechnen.
Um dennoch die Grundsteuern und die Gewerbesteuer rechtssicher nach den neuen Hebesätzen erheben zu können, ist der Erlass einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2026 erforderlich. Andernfalls wäre die Festsetzung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer rechtlich angreifbar.
Daher wird die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2026 zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2026
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