Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die als Anlage zu dieser Nachtrags- Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.
Sachverhalt:Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 den Erlass einer Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer beraten und folgende Änderung empfohlen:
Die Grundsteuer B soll anstatt um 45 v.H. um 25 v.H. erhöht und die Gewerbesteuer um
Damit würden folgende Realsteuerhebesätze ab 2026 festgesetzt:
Grundsteuer A Unverändert bei 560 v.H. belassen
Grundsteuer B Erhöhung von derzeit 515 v.H. um 25 Punkte auf 540 v.H.
Gewerbesteuer Erhöhung von derzeit 440 v.H. um 10 Punkte auf 450 v.H.
Mit dieser empfohlenen Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer wird ein Brutto-Mehrertrag von ca. 650.000 € p.a. erwirtschaftet.
Eine angepasste Hebesatzsatzung ist dieser Nachtrags- Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Hebesatzsatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
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