Im Februar 2024 wurden durch mehrere Ratsbeschlüsse (BV Nr. 2024/0396, 2024/0399 und 2024/0406) die Grundsatzentscheidungen für die Planungen für einen Rathausneubau in Sehnde getroffen. Im Vorfeld wurden bereits vorbereitende Maßnahmen für das Projekt ergriffen, darunter die Erstellung eines Raumprogramms für die Verwaltung (vgl. BV Nr. 2021/0946).
Diese Planungen wurden jedoch im Jahr 2025 durch die Aufhebung des Vergabeverfahrens (vgl. BV Nr. 2025/0649) unterbrochen. Da das Grundstück, welches für den Rathausneubau vorgesehen war, derzeit nicht zur Verfügung steht, ist nach Alternativen gesucht worden.
Das derzeitige Rathaus ist stark sanierungsbedürftig: Bürger*innen und Mitarbeitende sind immer wieder mit erheblichen Mängeln konfrontiert, wie z. B. nicht funktionierenden Fahrstühlen. Die digitale Infrastruktur ist veraltet und verursacht fortlaufende Störungen. Zudem entspricht der Brandschutz nicht mehr den heutigen Anforderungen - im Falle eines Brandes wären die Folgen unüberschaubar. Undichtigkeiten in der Gebäudehülle und dem Dach sorgen regelmäßig für Wassereintritt, zahlreiche Fenster lassen sich, aufgrund des Alters, nicht mehr öffnen bzw. sind undicht. Hinzu kommt, dass das Gebäude umfassend durch Schadstoffe wie Asbest belastet ist, was eine Sanierung massiv erschwert, da nur unter zu ergreifenden Schutzmaßnahmen gearbeitet werden kann bzw. die mit Asbest belasteten Gebäudeteile fachgerecht zurückgebaut und entsorgt werden müssten.
Die umfassende Sanierung des bestehenden Rathauses würde einen finanziellen Aufwand von mehreren Millionen Euro erfordern und einen Umzug der Belegschaft in Übergangslösungen wie Container oder Homeoffice über mehrere Monate hinweg notwendig machen. Selbst nach einer Sanierung würde das Gebäude dann nicht den Anforderungen an die jetzige Arbeitswelt entsprechen, weil Besprechungsräume fehlen und Arbeiten auf der Fläche, aufgrund der konstruktiven Gegebenheiten, nicht möglich ist.
Es muss zudem hervorgehoben werden, dass diese Sanierungsmaßnahmen Aufwand und keine Investitionsmaßnahmen darstellen und daher nicht durch Investitionskredite finanziert werden können. Sie müssen aus den liquiden Mitteln des Haushalts getragen werden. Diese Aufwendungen sind im Jahr der Durchführung ergebniswirksam und können nicht abgeschrieben werden. Der aktuelle Liquiditätsfehlbestand der Stadtkasse beläuft sich auf etwa 10 Millionen Euro.
Der Neubau des Rathauses ist eine entscheidende Maßnahme, um diesen Herausforderungen zu begegnen und gleichzeitig die Verwaltungsprozesse effizienter sowie bürgerfreundlicher zu gestalten. Geplant sind moderne, barrierefreie und zukunftsfähige Räumlichkeiten, die sowohl den Anforderungen der Digitalisierung als auch der Nachhaltigkeit gerecht werden.
Erwerb des Grundstücks:
Der Erwerb eines Grundstücks ist für die Realisierung des Neubaus notwendig. Hierfür stehen Grundstücke an der „Nordstraße“ in Sehnde zur Verfügung.
Diese bieten aufgrund der Lage und Größe eine optimale Basis für den Neubau des Rathauses, das die modernen Anforderungen an Verwaltungs- und Büroräumlichkeiten erfüllen soll.
Durchführung eines Architektenwettbewerbs:
Zur Sicherstellung einer funktionalen und ästhetischen Gestaltung des Neubaus wird ein europaweiter Architektenwettbewerb durchgeführt. Dieser Wettbewerb basiert auf dem vorliegenden und aktualisierten Raumprogramm, das die spezifischen Bedürfnisse der Verwaltung und der Bürger*innen berücksichtigt. Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative, zukunftsorientierte Ideen zu fördern und einen Entwurf zu finden, der sowohl funktional, ästhetisch als auch wirtschaftlich den Anforderungen des neuen Rathauses entspricht.
Feuertreppe
Um die Sicherheit der Mitarbeitenden im bisherigen Rathaus zu gewährleisten, wird an der Südseite des Rathauses ein zweiter Fluchtweg in Form eines Gerüsts errichtet. Dafür ist der Anbau eines Treppenturms als zusätzlicher baulicher Rettungsweg vorgesehen, für den bereits ein Angebot vorliegt. Die Kosten für den Treppenturm belaufen sich auf 95.000 € zuzüglich etwa 40.000 € für die Fundamentierung, den Abriss der Brüstungen und die erforderliche Statik. Hinzu kommt eine wöchentliche Mietgebühr. Bei einer Standzeit von 4 Jahren ergibt sich ein Mietaufwand von 1,5 % pro Woche, was 1.425 € pro Woche bzw. 75.000 € pro Jahr entspricht.
Insgesamt sind im Haushaltsplan für 2026 etwa 210.000 € zu veranschlagen, sowie ab 2027 jährlich ca. 75.000 € für die laufenden Mietkosten.
Als Alternative besteht die Möglichkeit, einen Treppenturm zu erwerben. Die Anschaffungskosten würden bei ca. 420.000 € liegen. Ab einer Nutzungsdauer von 4 Jahren wäre der Kauf langfristig gesehen die wirtschaftlichere Option.
Haushaltsplanung 2026:
Die finanziellen Mittel für den Erwerb des Grundstücks sowie für die Planungs- und Baukosten des Neubaus müssen im Haushaltsplan 2026 eingeplant werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für den Grundstückserwerb müssen im Haushaltsplan für 2026 eingeplant werden. Weitere Ausgaben entstehen durch den Architektenwettbewerb und die darauffolgende Bauphase, die ebenfalls in die künftige Haushaltsplanung aufgenommen werden müssen. Für den Architektenwettbewerb für den Neubau der Grundschule Ilten wurden rd. 160.000€ aufgewendet. Aufgrund der Größe des Projektes Rathausneubau wird hier mit voraussichtlichen Kosten von rd. 300.000€ gerechnet.
Zu den bereits im Haushaltsplanentwurf enthaltenen 300.000€ werden neben den Auszahlungen für den Architektenwettbewerb weitere Planungskosten in Höhe von 150.000€ benötigt, die ebenfalls im HH zu veranschlagen sind.
Aufgrund dieser aufgeführten Argumentation wird vorgeschlagen, die genannten Grundstücke zu erwerben und den beschriebenen Architektenwettbewerb durchzuführen.