Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
1. Es sind alle in der Beschlussvorlage Nr. 2025/0763-1 aufgeführten Grundstücke an der „Nordstraße“ in Sehnde zu erwerben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Fläche einen städtebaulichen Entwurf zur Entwicklung von Wohnraum unter Berücksichtigung der Realisierung eines Rathausneubaus mit dessen Verortung unter Einbeziehung des zu berücksichtigenden Raumprogramms in dieser Fläche erstellen zu lassen.
3. Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Grundstückserwerb, den städtebaulichen Entwurf sowie weitere Planungskosten von zusätzlichen 150.000 € werden im Haushaltsjahr 2026 des Haushaltsplans 2026/2027 veranschlagt.
4. Um die Sicherheit der Mitarbeitenden im alten Rathaus zu gewährleisten, wird ein zweiter Fluchtweg mittels eines Gerüstes an der Südseite des Rathauses installiert.
a) Die voraussichtlichen Aufwendungen (Miete, Errichtung, etc.) in Höhe von etwa 210.000 € für das Jahr 2026 sowie jährlich rund 75.000 € ab 2027 werden im Haushaltsplan veranschlagt.
b) Die voraussichtlichen Aufwendungen für den alternativ möglichen Erwerb eines Treppenturms würden bei ca. 420.000 € liegen. Ab einer Nutzungsdauer von 4 Jahren wäre der Kauf langfristig gesehen die wirtschaftlichere Option. Die Verwaltung empfiehlt eine Realisierung dieser Alternative; sie bietet später die Option einer Verwertung.
Sachverhalt:In den Diskussionen der Ratsmitglieder in ihren Fraktionen zur Vorbereitung der Ratssitzung am 18.12.2025 haben sich bzgl. der mit der BV 2025/0763 vorgelegten Beschlussvorlage Änderungswünsche ergeben, die mit dieser BV umgesetzt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||