a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt, dass eine weitergehende Beteiligungssteuerung und ein weiterer Beteiligungsbericht auf Grund der in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Gründe nicht erforderlich sind.