TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.10.2018 |
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SI/2018/955 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Schülerinnen und Schüler der KGS Sehnde stellen das "Projekt Drösewiese" vor. |
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Ö 5 |
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35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde, Bereich "Sehnde-Ost", Ortsteil Sehnde
hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich |
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2018/0424 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungs-plans mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Das ehemalige HASTRA-Gelände an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Mo, 03.12.2018 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungs-plans mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Das ehemalige HASTRA-Gelände an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 04.12.2018 TOP: Ö 2 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Das ehemaligen HASTRA-Gelände an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 13.12.2018 TOP: Ö 11 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungs-plans mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Das ehemalige HASTRA-Gelände an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 32 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 355 "Sehnde-Ost", Ortsteil Sehnde
hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich |
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2018/0425 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 319 "Wohnpark Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Erneuter Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2018/0439 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2018/0440 |
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Ö 9 |
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Einziehung einer Teilfläche der Straße "Steinweg" in Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Absicht der Einziehung-
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2018/0448 |
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Ö 10 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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Ö 11 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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