Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Sehnde
Gremium: Ortsrat Sehnde
Datum: Mo, 03.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.10.2018
SI/2018/955  
Ö 3  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 4  
Schülerinnen und Schüler der KGS Sehnde stellen das "Projekt Drösewiese" vor.    
Ö 5  
35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde, Bereich "Sehnde-Ost", Ortsteil Sehnde hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
Enthält Anlagen
2018/0424  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungs-plans mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Das ehemalige HASTRA-Gelände an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Mo, 03.12.2018    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungs-plans mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Das ehemalige HASTRA-Gelände an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 04.12.2018    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Das ehemaligen HASTRA-Gelände an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 13.12.2018    TOP: Ö 11
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungs-plans mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Das ehemalige HASTRA-Gelände an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 355 "Sehnde-Ost", Ortsteil Sehnde hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
Enthält Anlagen
2018/0425  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 319 "Wohnpark Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Erneuter Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2018/0439  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2018/0440  
Ö 9  
Einziehung einer Teilfläche der Straße "Steinweg" in Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-
Enthält Anlagen
2018/0448  
Ö 10  
Vergabe von Ortsratsmitteln    
Ö 11  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung    
N 12     (nichtöffentlich)