Einziehung von Teilflächen der Straßen "Kapellenberg" und "Fliederstraße" in Sehnde, Ortsteil Dolgen gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Einziehungsbeschluss-
a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt der Beschluß zu d)
b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu d)
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)
d)Der Ratbeschließt: Die Teilfläche des Flurstückes 40/8 der Flur 3-Kapellenberg- zur Größe von ca. 250m² und eine Teilfläche des Flurstückes 91/3 der Flur 3- Fliederstraße- zur Größe von ca. 20m² wird gemäß§ 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen.
Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.
04.02.2019 - Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss: a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt den Beschluss zu d)
d)Der Rat beschließt: Die Teilfläche des Flurstückes 40/8 der Flur 3-Kapellenberg- zur
Größe von ca. 250m² und eine Teilfläche des Flurstückes 91/3 der Flur 3-
Fliederstraße- zur Größe von ca. 20m² wird gemäß § 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen.
Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
7
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
19.02.2019 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Einziehungsbeschluss:
Der Ratbeschließt die Teilfläche des Flurstückes 40/8 der Flur 3-Kapellenberg- zur Größe von ca. 250m² und eine Teilfläche des Flurstückes 91/3 der Flur 3- Fliederstraße- zur Größe von ca. 20m² gemäß§ 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße einzuziehen.
Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.