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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar
Datum: Mo, 19.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Nawo"
Ort: Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.03.2019  
SI/2019/148  
Ö 3  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung      
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 140 "Im Mühlenfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB  
Enthält Anlagen
2017/0216  
Ö 5  
Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich "Am Peiner Wege" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2019/0576  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am östlichen Rand von Dolgen, zwischen dem landwirtschaftlichen Weg “Am Peiner Wege” im Norden und dem Friedhof im Süden. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

   
    19.08.2019 - Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am östlichen Rand von Dolgen, zwischen dem landwirtschaftlichen Weg “Am Peiner Wege” im Norden und dem Friedhof im Süden. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    20.08.2019 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am östlichen Rand von Dolgen, zwischen dem landwirtschaftlichen Weg “Am Peiner Wege” im Norden und dem Friedhof im Süden. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    26.09.2019 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am östlichen Rand von Dolgen, zwischen dem landwirtschaftlichen Weg “Am Peiner Wege” im Norden und dem Friedhof im Süden. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 6  
Vergabe von Ortsratsmitteln      
Ö 7  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung