1. Der Verwaltungsausschuss überträgt dem Bürgermeister die Entscheidungsbefugnisse über die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten gemäß der
Anlage Punkt 3.1.
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu 3 zu fassen.
3. Der Rat beschließt die Änderungen der Anlage zur Delegierung von Entscheidungen auf den Bürgermeister zu den Punkten 2.4, 2.5 und 3.2 zu übertragen.