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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.02.2020 |
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SI/2020/396 |
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Ö 3 |
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Antrag der SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 27.02.2020
hier: Umsetzung der Trägervielfalt bei der Kindertagesbetreuung in der Stadt Sehnde |
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2020/0709-1 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, der in § 3 Abs. 1 SGB VIII verankerten Trägervielfalt im Bereich der Jugendhilfe und damit der Kindertagesbetreuung zukünftig Rechnung zu tragen, indem die Trägerschaft neuer Kindertagesstätten, die nicht überwiegend die Substitution vorhandener Betreuungsplätze in städtischer Trägerschaft zum Zwecke haben, möglichst an freie Träger zu vergeben. |
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04.06.2020 - Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, der in § 3 Abs. 1 SGB VIII verankerten Trägervielfalt im Bereich der Jugendhilfe und damit der Kindertagesbetreuung zukünftig Rechnung zu tragen, indem die Trägerschaft neuer Kindertagesstätten, die nicht überwiegend die Substitution vorhandener Betreuungsplätze in städtischer Trägerschaft zum Zwecke haben, möglichst an freie Träger zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 8 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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18.06.2020 - Rat der Stadt Sehnde |
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Ö 7 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, der in § 3 Abs. 1 SGB VIII verankerten Trägervielfalt im Bereich der Jugendhilfe und damit der Kindertagesbetreuung zukünftig Rechnung zu tragen, indem die Trägerschaft neuer Kindertagesstätten, die nicht überwiegend die Substitution vorhandener Betreuungsplätze in städtischer Trägerschaft zum Zwecke haben, möglichst an freie Träger zu vergeben. Die freien Träger müssen garantieren, dass die Mitarbeiter mindestens nach dem TVÖD bezahlt werden.
Abstimmungsergebnis: 30 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 3 | Enthaltung/en |
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Ö 4 |
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Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 25.03.2020
hier: Initiierung eines Stadtelternrates für Kindertagestätten (trägerübergreifend) |
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2020/0718-1 |
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Ö 5 |
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Spielplatzsatzung |
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2020/0746 |
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Ö 6 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 7 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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N 8 |
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(nichtöffentlich) |
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