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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Veräußerung von Grundstücksflächen im Baugebiet Grundschule Ilten an die SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH |
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2024/0564 |
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Ö 4 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.11.2024 |
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SI/2024/215 |
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Ö 5 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 6 |
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Beschlussfassung über technische Prüfung im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 bei der Stadt Sehnde |
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2024/0551 |
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Ö 6.1 |
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Beschlussfassung über technische Prüfung im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 bei der Stadt Sehnde |
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2024/0551-1 |
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Ö 7 |
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Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters |
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2024/0539 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.910.188,16 € wird in Höhe von 1.452.449,26 € gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Somit ist die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses aufgebraucht. Der restliche Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.457.738,90 € wird aus den Rücklagen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.029.885,18 € wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.
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25.11.2024 - Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste |
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Ö 6 - (offen) |
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09.12.2024 - Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste |
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Ö 7 - zur Kenntnis genommen |
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Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.910.188,16 € wird in Höhe von 1.452.449,26 € gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Somit ist die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses aufgebraucht. Der restliche Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.457.738,90 € wird aus den Rücklagen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.029.885,18 € wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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19.12.2024 - Rat der Stadt Sehnde |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat fasst folgende Beschlüsse: 1. Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. 3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. 4. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.910.188,16 € wird in Höhe von 1.452.449,26 € gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Somit ist die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses aufgebraucht. Der restliche Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.457.738,90 € wird aus den Rücklagen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. 5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.029.885,18 € wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 28 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 2 | Enthaltung/en |
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Ö 8 |
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Örtliche Prüfung der Stadtkasse Sehnde für das Haushaltsjahr 2024 |
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2024/0568 |
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Ö 9 |
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Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2023 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung |
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2024/0528 |
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Ö 10 |
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Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
hier: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2028
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2024/0560 |
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Ö 11 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 |
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2024/0494 |
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Ö 11.1 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025;
hier: Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und eines Haushaltssicherungsberichtes |
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2024/0494-3 |
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Ö 11.2 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025;
hier: Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und eines Haushaltssicherungsberichtes |
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2024/0494-3-1 |
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Ö 12 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 13 |
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Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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Ö 14 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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N 15 |
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(nichtöffentlich) |
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N 16 |
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(nichtöffentlich) |
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N 17 |
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(nichtöffentlich) |
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