TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.12.2023 |
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SI/2023/356 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Ernennung von Jost-Christian Lengwenat zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Haimar |
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2024/0387 |
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Ö 6 |
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48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Dolgen
hier: - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich |
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2021/0952-1 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert. |
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GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar DATUM: Mo, 05.02.2024 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 06.02.2024 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 15.02.2024 TOP: Ö 11 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
Abstimmungsergebnis: 30 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 156 "Südlich Ost-West-Straße" im Ortsteil Dolgen, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2024/0404 |
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Ö 8 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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Ö 9 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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Ö 10 |
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Anfragen und Anträge an den Ortsbürgermeister |
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Ö 11 |
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Schließung der Sitzung |
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Ö 12 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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