a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu d) zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu d) zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu d) zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Innenstadtkonzept in Verbindung mit dem Biodiversitätskonzept als Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept fortzuschreiben. Die Anmeldung für das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ ist auf dieser Grundlage bei der Programmbehörde für das Programmjahr 2025 einzureichen.
2. Die Festlegung des Stadtumbaugebietes “Neue Mitte Sehnde“ gemäß § 171b Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grundlage des Innenstadtkonzeptes beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen.
3. Der Rat verpflichtet sich, entsprechende Haushaltsmittel zu gegebener Zeit in die Haushaltsplanung einzustellen.