a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu b) und c) zu fassen.
b) Der Rat stellt fest, dass die Straßenbenennung und damit auch eine etwaige Umbenennung von Straßennamen gem. § 93 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG in der Entscheidung der Ortsräte liegt.
c) Der Rat beschließt,
- keine Fachstudie in Auftrag zu geben
- die Straßenschilder „Hindenburgstraße“ mit einem zusätzlichen Schild zu versehen, über das mittels QR-Code auf die Anlage zu dieser Beschlussvorlage sowie ggf. weitere Quellen zum Namensgeber Paul von Hindenburg (z. B. Wikipedia) verwiesen wird.